(openPR) Zug / Halle, 10. März 2015 – Trotz verschiedener Urteile zur Berechnung der Mindestrückkaufswerte erhalten Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen, in vielen Fällen zu wenig Geld von den Versicherern ausgezahlt. Das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, das sich für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden stark macht, erklärt, wie Kunden sicher gehen können, ihre Verträge optimal zu verwerten.
1. Gesamteinzahlung ermitteln
In einem ersten Schritt sollten sich Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, unbedingt einen Überblick darüber verschaffen, wie viel sie bereits in den jeweiligen Vertrag eingezahlt haben. Zum Beispiel, indem sie den Versicherungsschein mit den jährlichen Wertermittlungen und – im Falle einer im Vertrag enthaltenen Dynamik – den Informationsschreiben der Assekuranz über Beitragsanpassungen abgleichen. Eine weitere effektive Methode, um in kürzester Zeit die Höhe des Policenguthabens zu ermitteln, sind die sogenannten Renditerechner. Mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner von LV-Doktor können Kunden beispielsweise mit wenigen Klicks ermitteln, wie viel Geld bereits angespart wurde, welche Zinsen darauf entfallen und wie viel Geld bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages von der Versicherung zusteht.
2. Zusätzliche Rückerstattungsansprüche prüfen
Nachdem feststeht, wie viel Geld im Vertrag steckt, sollten Kunden in einem weiteren Schritt unbedingt den Vertrag prüfen lassen. Denn was viele Verbraucher nicht wissen und als Laien nicht prüfen können: In einer Vielzahl von Fällen steht nicht nur der Mindestrückkaufswert zu, sondern sogar alle eingezahlten Beiträge zuzüglich Verzinsung. Und zwar dann, wenn der Vertrag fehlerhafte Passagen enthält oder bei Vertragsschluss gegen bestimmte Verbraucherschutzrichtlinien verstoßen wurde. Ob der eigene Vertrag oder das Prozedere der Vertragszeichnung angreifbar ist, kann ein auf Versicherungs- und Bankrecht spezialisierter Experte verlässlich und schnell herausfinden. Und nicht nur das…
3. Rückzahlungen bei der Versicherung nur mit Unterstützung anfordern
Nur ein Fachmann kann die bestehenden Ansprüche erfolgreich und umfänglich durchsetzen. Weil nämlich immer mehr Kunden vorzeitig aus ihren Lebensversicherungsverträgen aussteigen wollen, haben die Assekuranzen verschiedene Strategien entwickelt, um Zahlungen zu verzögern, zu schmälern oder gänzlich zu umgehen. Nur ein Experte hat das nötige Know-how und die erforderliche Erfahrung, den Versicherern beizukommen. „Ein Laie, der ohne anwaltliche Unterstützung auf sein Recht und Geld pocht, wird nie das von der Versicherung erhalten, was ihm wirklich zusteht, so viel können wir aus unserer täglichen Arbeit mit Sicherheit sagen“, meint LV-Doktor und empfiehlt gleichsam, dass auch Kunden, die ihre Verträge bereits zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt haben, diese unbedingt noch einmal prüfen lassen sollten. „Nicht umsonst gehen die Verbraucherzentralen davon aus, dass in jedem gekündigten Vertrag noch bis zu 4.500 € stecken.“ Dieses Geld ist nicht verloren und kann durch einen Fachanwalt erfolgreich eingefordert werden. So ist es möglich, auch bereits ausgekehrte Rückkaufswerte nachträglich zu erhöhen.






