(openPR) 04.03.2015. Nach dem Masernausbruch in Berlin wird wieder einmal in der Politik und Medizin über verpflichtende Schutzimpfungen debattiert. Sogenannte Impfverweigerer fürchten unter anderem auch Impfschäden als Folge der Impfung mit gesundheitlichen Folgen, welche bis zur Invalidität führen kann. Sollte es nach einer Impfung zu Impfschäden kommen, kann eine private Unfallversicherung helfen. Doch Vorsicht nicht alle Unfallversicherungen beinhalten diese Leistung, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin.
So mancher Versicherer wirbt in dem Leistungskatalog seiner privaten Unfallversicherung mit dem Einschluss von bestimmten Infektionskrankheiten (z.B. Masern). „Viele Kunden solcher Unfallversicherungen wissen allerdings nicht, dass auch Impfschäden von bestimmten Schutzimpfungen mitversichert sind. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle.
Mehr Informationen zum Thema Unfallversicherung, Impfschäden und Schutzimpfungen stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.










