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Wird PROKON eine Genossenschaft?

19.02.201514:13 UhrVereine & Verbände

(openPR) Bei der PROKON Regenerative Energie GmbH (PRE GmbH), der durch schwere kaufmännische Fehler in die Insolvenz geratenen Windenergiefirma, stehen die Zeichen auf Neuanfang. Die 75.000 Genussrechtsinhaber müssen darüber entscheiden, ob sie ihr investiertes Kapital in der ökologischen Firma belassen und damit deren Weiterführung als größte Genossenschaft der Erneuerbaren Energien Branche ermöglichen wollen.



Im Herbst letzten Jahres hatten an einer – rechtlich unverbindlichen - Abfrage 51.000 Genussrechtsinhaber teilgenommen, die zusammen ein Genussrechtskapital von rund. 1.100 Millionen Euro halten. Rund 34.000 Genussrechtsinhaber (mit einem Genussrechtskapital von 780 Millionen Euro) hatten ihre Bereitschaft für eine unternehmerische Beteiligung an PROKON, voraussichtlich in der Form einer Genossenschaft, erklärt.

„Die Freunde von PROKON e.V“ - ein Zusammenschluss von inzwischen rund 10.000 Genussrechtsinhabern, die einen Kapitaleinsatz von weit über 400 Mio. Euro vertreten – mobilisieren ihre Kräfte und treten entschlossen für den Erhalt von PROKON und die Umwandlung in eine Genossenschaft ein. Die Vereinsmitglieder sind davon überzeugt, dass nur durch ein möglichst hohes Eigenkapital der Genossenschaft der eigenständige Weg der PROKON 2.0 erfolgversprechend sein wird. Dies erfordert jedoch ein möglichst gleichartiges und gemeinsames Eintreten aller bzw. zumindest der weitaus überwiegenden Mehrheit aller Genussrechtsinhaber für die Umwandlung in eine Genossenschaft. Gelingt dies, kommen die Freunde von PROKON e. V. ihrem Ziel - bestmöglicher Werterhalt aller Genussrechte – ein großes und gutes Stück näher.

Notwendig dafür ist aber auch ein positives Votum des Genossenschaftsverbandes. Der Verband war vom Insolvenzverwalter angefragt worden, die Voraussetzungen für eine Umwandlung der PROKON Regenerative Energien GmbH in eine Genossenschaft zu prüfen.

Der Verein informiert Genussrechtsinhaber über die Details u. a. auf öffentlichen Regionaltreffen.
(Eine ständig aktualisierte Termin-Überschicht finden Sie auf der Seite der Freunde von Prokon e.V.
http://www.freunde-von-prokon.de/regionale-treffen

Für den Vorsitzenden Wolfgang Siegel, bedeutet dies: "Unser Verein mit seinen 10.000 Mitgliedern hat einen entscheidenden Anteil daran, die breite Sympathie der Genussrechtsinhaber für das Unternehmen trotz des Insolvenzverfahrens zu erhalten und wieder herzustellen. Je stärker wir sind, umso besser können wir PROKON auf dem Weg in die Zukunft unterstützen."

„Das PROKON-Insolvenzverfahren ist anders als bisherige Verfahren“, ergänzt der Pressesprecher Rainer Doemen. „Denn bei PROKON ist keineswegs das gesamte finanzielle Investment von Genussrechtsinhabern verloren - wie fälschlicherweise auch heute noch in Medien behauptet wird. Sondern der Insolvenzverwalter geht bei der Fortführung des Windkraftunternehmens als Genossenschaft PROKON 2.0 davon aus, dass etwa 50 Prozent des jeweils investierten Genussrechtswertes erhalten bleibt.“

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