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AAS Akademie informiert über den Schulungsanspruch für Betriebsräte

03.02.201519:36 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Anspruch auf Schulungsmaßnahmen von Betriebsratsmitgliedern bei Erforderlichkeit

Seit 25 Jahren ist die AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH ( (AAS) Spezialist für Betriebsratsschulungen. Die Schulungen werden an unterschiedlichen Standorten in Deutschland angeboten. Das Schulungsangebot umfasst Grundlagenseminare bis hin zur Vermittlung von Spezialwissen für die Betriebsratsarbeit. Grundsätzlich haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen.

Schulungsanspruch bei Erforderlichkeit

Der Schulungsanspruch für Betriebsräte ist zeitlich nicht begrenzt. Lediglich die Erforderlichkeit der Schulung muss gegeben sein. Wissen, das in den Grundlagenseminaren der AAS vermittelt wird, ist für die tägliche Arbeit eines Betriebsratsmitgliedes unverzichtbar. In diesem Fall muss der Schulungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für gewöhnlich nicht begründet werden. Vertiefungswissen muss nicht jedes einzelne Mitglied des Betriebsrates erwerben. Für die entsprechenden Seminare muss der Anspruch dem Arbeitgeber gegenüber daher begründet werden. Hierzu wird das zu schulende Mitglied benannt, zudem wird erläutert, aus welchem Grund der Betriebsrat das im Seminar vermittelte Wissen benötigt. Wird der Besuch eines Seminars angestrebt, das Spezialwissen vermittelt, muss zudem ein betrieblicher Anlass bestehen. Dieser betriebliche Anlass muss dem Arbeitgeber in der Begründung der Erforderlichkeit mitgeteilt werden. Beispiele für einen solchen Anlass sind Betriebsänderungen und Personalreduzierung.

Keine finanziellen Nachteile für den Seminarteilnehmer

Um eine Seminarteilnahme zu ermöglichen, muss der Betriebsrat entsprechend den gesetzlichen Regelungen einen wirksamen Beschluss fassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Seminargebühren, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Im Einzelfall wird entschieden, ob ein Pendeln zum Seminarort zumutbar ist. In Bezug auf das Arbeitsentgelt entstehen dem Seminarteilnehmer keine Nachteile. Die Seminarteilnahme entspricht im Hinblick auf das Arbeitsentgelt der regulären Arbeit im Betrieb.

Die AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH hat ein umfangreiches Seminarprogramm zu Grundlagen-, Vertiefungs- und Spezialwissen für Betriebsräte.

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