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Ab wann besteht Anspruch bei einer Kasse auf Krankengeld

29.01.201519:24 UhrGesundheit & Medizin
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(openPR) Sie erhalten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Krankengeld, wenn Sie Arbeitnehmer und damit gesetzlich versichert sind.

Sie sind in einer Reha-Maßnahme oder werden in einer anderen Einrichtung behandelt und beziehen von Ihrem Arbeitgeber keine Entgeltvorzahlung mehr.


Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn Sie lange arbeitsunfähig sind und von einem Arzt ununterbrochen Krankgeschrieben wurden und dadurch über die 42 Tage-Grenze gelangen.

Zur Information: Erhalten Sie ein Einkommen welches über 54.500,- EUR Brutto liegt, können Sie in die private Kasse wechseln und sollten Krankentagegeld in dem Tarif separat vereinbaren.

Wer erhält kein Krankengeld und hat somit keinen Anspruch
Mitversicherte Ehepartner sowie Kinder in der Familienversicherung erhalten keine Entgeltvorzahlung. Ebenfalls sind pflichtversicherte Studenten, Praktikanten und Arbeitslosengeld-Empfänger nach ALG II ausgeschlossen. Menschen, die ALG II beziehen, erhalten jedoch weiterhin ihre Grundsicherung. Arbeitslose mit ALG I erfüllen die gleichen Voraussetzungen wie Pflichtversicherte und erhalten wie Arbeitnehmer nach dem 42. Tag die Zahlungen von der gesetzlichen Krankenkasse.

Wichtige Schritte beachten um Krankengeld zu beziehen
Gesetzlich Versicherte müssen sich nicht um die Beantragung von Krankengeld kümmern, da in der Regel die Krankenkasse auf Sie zu kommt und Sie anschreibt um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Sie sollten folgende Dinge beachten, um ihre finanzielle Absicherung durchgehend zu gewährleisten:

1. Nachweise der Krankschreibungen – sollten immer durchgehend sein. Das bedeutet, Sie sollten Ihre Krankschreibung am Freitag von Ihrem Hausarzt erneuern lassen, wenn Ihre Krankschreibung am Montag darauf endet. Wenn Sie Ihren Anspruch durchgehend geltend machen wollen, ist es erforderlich, dass Ihr Arzt Sie durchgehend krankschreibt.

2. Verdienstbescheinigungen – Ihr Arbeitgeber erhält vor Ablauf der sechs Wochen (Entgeltvorzahlung) eine Verdienstbescheinigung als Vordruck zum Ausfüllen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet diesen Ausdruck wahrheitsgemäß auszufüllen und an den Versicherer zurück zu senden.

3. Auszahlschein – Sie erhalten von Ihrer Kasse, nach Ablauf der ersten sechs Wochen der Krankschreibung, einen Auszahlschein, der die „Gelben Scheine“ ersetzt. Dieser ist ein Beleg für den Nachweis Ihrer momentanen Arbeitsunfähigkeit und zur Anforderung des Krankengeldes gedacht.

Diese Auszahlscheine sind von Kasse zu Kasse verschieden. Wichtig ist, dass Sie den Schein von Ihrem Arzt ausfüllen und mit einer Unterschrift sowie dem Praxistempel versehen lassen. Nun sollten Sie noch Ihre Bankverbindung eintragen und die restlichen benötigten Daten ausfüllen, damit ihrer Kasse alle notwendigen Informationen zur Auszahlung Ihres Krankengeldes vorliegen.

Sind Sie weiterhin längerfristig krank, müssen Sie regelmäßig zum Arzt und diese Scheine ausfüllen lassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Auszahlscheine keine Lücken im Zeitablauf aufweisen, da dies zu Problemen bei der Auszahlung führen kann.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt das Feld mit der Frage, wie lange Sie vermutlich arbeitsunfähig sein werden, richtig ausfüllt. Steht ein Termin fest, sollte dieser eingetragen werden. Ist kein Termin vorauszusehen, sollte in dem Feld „bis auf Weiteres“ stehen. Es sollte in keinem Fall frei bleiben.
Hintergrund: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Kasse die Zahlungen nicht einstellen darf, sofern „bis auf Weiteres“ in dem Feld angegeben ist.

4. Postversand – Da es sich bei den Auszahlscheinen um Ihnen zustehendes Geld handelt, sollten Sie Ihre Scheine per „Einschreiben mit Rückschein“ an Ihre Kasse versenden. Dieser Versand ist zwar etwas teurer als der normale Postversand, ist aber ungleich sicherer. Durch diese Art des Versandes können Sie Ihrer Kasse belegen, dass der Schein tatsächlich entgegen genommen wurde.

5. Auszahlung – Ihre Krankenkasse prüft zuerst den Auszahlschein und überweist danach ihr Krankengeld. Die Auszahlung erfolgt immer rückwirkend.

6. Informationsfluss – Halten Sie Ihren Arbeitgeber immer auf dem Laufenden, da er natürlich ebenfalls großes Interesse daran hat zu erfahren, ob und wann er wieder mit Ihrer Arbeitskraft rechnen kann. Sind Sie arbeitslos und beziehen ALG I, müssen Sie Ihre Arbeitsagentur informieren um Schwierigkeiten vorzubeugen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.versicherung-vergleiche.de oder unserem dazugehörigen Blog.

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