openPR Recherche & Suche
Presseinformation

eHealth Gesetz 2015: Chance für den Durchbruch von Telemedizin nicht genutzt

22.01.201518:56 UhrGesundheit & Medizin
Bild: eHealth Gesetz 2015: Chance für den Durchbruch von Telemedizin nicht genutzt

(openPR) 22. Januar 2015, Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin begrüßt den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen und die formulierte Zielsetzung, die längst erwartete Telematikinfrastruktur zu etablieren. Die Chance für eine zeitnahe Sicherung eines flächendeckenden Einsatzes telemedizinischer Anwendungen in ländlichen Regionen wurde dagegen nicht genutzt.


Der Gesetzentwurf verfolgt richtiger Weise das Ziel, die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen. Mit der Verpflichtung, die Strukturen der Gesellschaft für Telematik und ihre Kompetenzen zu erweitern und die Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu verbessern, wird ein wichtiger Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2013 aufgenommen und der Weg zur Umsetzung geebnet. Positiv ist zu vermerken, dass Türen für eine Nutzung der Telematikinfrastruktur auch durch Telemedizin nunmehr weit offen stehen, auch ein verbindlicher Zeitplan wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Absicht, telemedizinische Leistungen zu fördern, erscheint an verschiedenen Stellen des Referentenentwurfes leider nur als Randnotiz. Der Versuch, eine Anpassung der Nutzenbewertung telemedizinischer Leistungen an aktuelle medizinisch, technologische Entwicklungen vorzunehmen, wird mit diesem Gesetzesentwurf leider nicht unternommen. Der Entwurf sieht nur vor, eine festgelegte Vergütung für Krankenhäuser und Ärzte einzuführen, wenn sie einen elektronischen Entlassbrief in der Praxis erstellen. Darüber hinaus sollen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Einrichtungen für die Jahre 2016 und 2017 eine im Gesetz festgelegte Pauschale für die sichere Übermittlung von elektronischen Briefen erhalten. Diese Regelungen gehen in die richtige Richtung, um Anreize für Ärzte zu schaffen, moderne technologische Entwicklungen auch im ärztlichen Alltag zu nutzen. Das reicht allerdings nicht aus, um vor allem ambulante telemedizinische Leistungen zeitnah insbesondere in ländlichen Regionen zur Anwendung zu bringen. Telemedizinische Leistungen gewinnen aber vor dem Hintergrund der Stärkung der sektorenübergreifenden Kooperation von Ärzten und der Versorgung der Versicherten insbesondere in dünnbesiedelten Regionen weiter an Bedeutung. Telemedizinische Leistungen sollen daher im einheitlichen Bewertungsmaßstab ausgebaut und mit Zuschlägen gefördert werden können. Damit wird die Nichterfüllung des gesetzlichen Prüfauftrages aus dem Versorgungsstrukturgesetze des Jahres 2012 ignoriert und sanktionslos eine weitere Prüfung bis 2017 festgeschrieben. In Anbetracht vorhandener telemedizinischer Anwendungsmöglichkeiten in fast allen medizinischen Disziplinen ist die im Gesetzentwurf geplante Änderung des § 87 a) nicht ausreichend, da zahlreiche Ärztenetze und Radiologieverbünde längst Wege und Möglichkeiten der Vernetzung und z. T. länderübergreifenden Zusammenarbeit gefunden haben. Es bleibt aber offen, warum man sich in der Neuregelung auf teleradiologische Verfahren beschränkt und weitere bildgebende Verfahren und z.B. EKGs nicht einbezogen werden. Der Prüfauftrag, inwieweit bislang papiergebundene Verfahren zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung durch elektronische Kommunikationsverfahren ersetzt werden können, ist bis spätestens am 31. Dezember 2016 umzusetzen. Eine termingerechte Realisierung dieser Vorgabe darf zumindest angezweifelt werden. Wie die Organe der Selbstverwaltung als wichtige Säulen des deutschen Gesundheitswesens mit solchen gesetzlichen Aufträgen umgehen, ist hinreichend bekannt. Die DGTelemed begrüßt, dass die gesetzlichen Regelungen für die Gesellschaft für Telematik im Hinblick auf den flächendeckenden Betrieb der Telematikinfrastruktur fortgeschrieben wird. Der Gesellschaft für Telematik werden verbindliche Termine für die von ihr durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzung des Versichertenstammdatendienstes und der Notfalldaten gesetzt; bei Nichteinhaltung der Termine erfolgt eine Kürzung der Ausgaben bei den öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern der Gesellschaft für Telematik. Darüber hinaus wird auch ein Sanktionsmechanismus auf der Ebene der Arztpraxen eingeführt. Diese Festlegungen werden unterstützt, zugleich aber wird festgestellt, dass ähnliche Regelungen für den Bewertungsausschuss hinsichtlich der Aufnahme ambulanter telemedizinischer Leistungen in den EBM leider nicht im Referentenentwurf enthalten sind. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin wird sich auch weiterhin in die Arbeit der e Health Initiative einbringen und sich dafür einsetzen, dass Qualitätskriterien und Alternativen zur evidenzbasierter Nutzenbewertung medizinischer Leistungen mit telemedizinischen Technologien nötig und möglich sind.

DGTelemed
Vorstand
Geschäftsführung
Wissenschaftlicher Beirat
-------------------------------------------------------------

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 835795
 817

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „eHealth Gesetz 2015: Chance für den Durchbruch von Telemedizin nicht genutzt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesellschaft für Telemedizin

Bild: DGTelemed mit neuem VorstandBild: DGTelemed mit neuem Vorstand
DGTelemed mit neuem Vorstand
07.11.2016, Berlin. Im Anschluss an den 7. Nationalen Fachkongress Telemedizin fand am 4. November 2016 die alljährliche Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed e.V.) verbunden mit der Wahl eines neuen Vorstandes statt. Mit Prof. Dr. med. Gernot Marx (Uniklinikum Aachen) als erstem und Günter van Aalst (Techniker Krankenkasse) als stellvertretendem Vorsitzenden stehen zwei Vertreter aus Nordrheinwestfalen an der Spitze des neu gewählten DGTelemed-Gremiums. Wiedergewählt wurden Wolfgang Loos, Berlin als Gesc…
Bild: E-Health Gesetz 2015: Chance nicht genutztBild: E-Health Gesetz 2015: Chance nicht genutzt
E-Health Gesetz 2015: Chance nicht genutzt
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin begrüßt den Entwurf eines e-Health Gesetzes, mahnt jedoch an, dass die Chance für einen Durchbruch von Telemedizin darin nicht genutzt wurde und übergibt dem BMG eine ausführliche Stellungnahme. 19.02. 2015, Berlin. In einer Stellungnahme der DGTelemed wird der Referentenentwurf grundsätzlich begrüßt, zugleich aber kritisiert, dass die Absicht, telemedizinische Leistungen zu fördern, nur marginal umgesetzt wird. Sie erscheint an verschiedenen Stellen des Referentenentwurfes leider nur als Randnotiz. …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die Podiumsdiskussion zum 3. Bayerischen Tag der TelemedizinBild: Die Podiumsdiskussion zum 3. Bayerischen Tag der Telemedizin
Die Podiumsdiskussion zum 3. Bayerischen Tag der Telemedizin
Erlangen, 30.03.2015. Am Vorabend des 3. Bayerischen Tages der Telemedizin fanden sich zahlreiche Gäste zur kompetent besetzten Podiumsdiskussion ein. Besprochen wurde ganz allgemein der internationale Stand der Human-Telematik im medizinischen Bereich. Die von Dr. med. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz, eröffnete und …
Bild: Digitalisierung des Gesundheitswesens - Telemedizin & E-RezepteBild: Digitalisierung des Gesundheitswesens - Telemedizin & E-Rezepte
Digitalisierung des Gesundheitswesens - Telemedizin & E-Rezepte
Die Telemedizin ermöglicht es medizinischem Personal Patienten mit Hilfe der Telekommunikationstechnologie aus der Ferne zu beurteilen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Dieser Ansatz hat in den letzten zehn Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchgemacht und wird auch in Deutschland zu einem immer wichtigeren Teil der Gesundheitsinfrastruktur.TelemedizinWas …
Bild: E-Health Gesetz 2015: Chance nicht genutztBild: E-Health Gesetz 2015: Chance nicht genutzt
E-Health Gesetz 2015: Chance nicht genutzt
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin begrüßt den Entwurf eines e-Health Gesetzes, mahnt jedoch an, dass die Chance für einen Durchbruch von Telemedizin darin nicht genutzt wurde und übergibt dem BMG eine ausführliche Stellungnahme. 19.02. 2015, Berlin. In einer Stellungnahme der DGTelemed wird der Referentenentwurf grundsätzlich begrüßt, zugleich …
Bild: 6. eHealth-Kongress Rhein-Main und Hessen 2019: Gesundheitsversorgung im digitalen ZeitalterBild: 6. eHealth-Kongress Rhein-Main und Hessen 2019: Gesundheitsversorgung im digitalen Zeitalter
6. eHealth-Kongress Rhein-Main und Hessen 2019: Gesundheitsversorgung im digitalen Zeitalter
… Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen flächendeckend zu verbinden. Unter anderem soll es medizinisch sinnvolle Apps auf Rezept geben, Online-Sprechstunden sollen erleichtert und Telemedizin gestärkt werden. Ein gut ausgebautes und sicheres Datennetz soll dafür die Grundlage bilden. Außerdem müssten alle an der Gesundheitswirtschaft Beteiligten noch …
Bild: Deutschlands erfolgreichster Telemedizin-Anbieter gibt Investoren die Möglichkeit einer BeteiligungBild: Deutschlands erfolgreichster Telemedizin-Anbieter gibt Investoren die Möglichkeit einer Beteiligung
Deutschlands erfolgreichster Telemedizin-Anbieter gibt Investoren die Möglichkeit einer Beteiligung
GRÜNDE FÜR EINE BETEILIGUNG Seit vielen Jahren strampeln sich Telemediziner ab, dass Kostenträger ihre Leistung bezahlen. Jetzt hat es ein Telemedizin-Anbieter geschafft! Das heißt, die telemedizinische EvoCare-Behandlung wird bezahlt. Das öffnet der EvoCare Telemedizin GmbH die Türen in ganz Deutschland. Für den Ausbau eines flächendeckenden bundesweiten …
Telemedizin eröffnet neue Möglichkeiten in der Medizin
Telemedizin eröffnet neue Möglichkeiten in der Medizin
… zum Arzt, lange warten etc, ganz übel. Wie schön wäre es, wenn der Arzt via Internet nach Hause kommt. Eine Video Sprechstunde. Utopie? ------------------------------ Die Telemedizin bietet neue und noch nie dagewesene Möglichkeiten in der allgemeinen Medizin. Diese Form von Medizin erleichtert und ergänzt die heutigen Behandlungsmethoden und bietet …
Bild: Telematik-Markt.de vertritt die TOPLIST auf dem Bayerischen Tag der TelemedizinBild: Telematik-Markt.de vertritt die TOPLIST auf dem Bayerischen Tag der Telemedizin
Telematik-Markt.de vertritt die TOPLIST auf dem Bayerischen Tag der Telemedizin
Erlangen - Nürnberg, 24.03.2015. Die Mediengruppe Telematik-Markt.de ist mit eignem Ausstellerstand auf dem Bayerischen Tag der Telemedizin vom 24.-25.03.2015. Vor Ort präsentiert die Mediengruppe mit ihrer Fachzeitung und ihrem Online-Portal innovative Technologien all jener Unternehmen, die sich mit einer Prüfung in Technologie, Service und Support …
E-Health-Gesetz – Wie werden Ärzte darauf vorbereitet?
E-Health-Gesetz – Wie werden Ärzte darauf vorbereitet?
Ingolstadt, 16.01.2015 E-Health-Gesetz und Gesundheitstelematik – Sind die Medizinerinnen und Mediziner von morgen überhaupt darauf vorbereitet? Der 3. Bayerische Tag der Telemedizin am 25. März an der FAU Erlangen stellt die Frage nach der Weitsicht der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Medizin. Man kann heute in Deutschland noch immer zum Arztberuf …
Bild: 3. Bayerischer Tag der TelemedizinBild: 3. Bayerischer Tag der Telemedizin
3. Bayerischer Tag der Telemedizin
… Wettbewerbsfähigkeit spielt die Förderung von Technologie, innovativen Verfahren und Dienstleistungen und von unternehmerischen Startups eine maßgebliche Rolle. Auf dem 3. Bayerischen Tag der Telemedizin am 24. und 25. März 2015 im Neuen Hörsaalgebäude der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg haben wir für Sie ein interessantes …
Tagung zu Telemedizin und Kommunikation im Mai an der Fachhochschule Brandenburg
Tagung zu Telemedizin und Kommunikation im Mai an der Fachhochschule Brandenburg
… Versorgung, beginnend bei Krankenhäusern, Krankenkassen bis hin zu den Spezialisten der Informationstechnologie (IT), geht es bei der Tagung „eHealth Brandenburg 2010 – Telemedizin und Kommunikation“. Veranstalter sind die Fachbereiche „Informatik und Medien“ und „Wirtschaft“ der Fachhochschule Brandenburg (FHB), der BürgerServiceNetz e.V. sowie die Alcatel …
Sie lesen gerade: eHealth Gesetz 2015: Chance für den Durchbruch von Telemedizin nicht genutzt