(openPR) München – Viele Eigenheimbesitzer wissen nicht darüber Bescheid, aber mittlerweile sind Dämmmaßnahmen teilweise verpflichtend. Wurde ein Haus ab dem 1. Februar 2002 geerbt oder gekauft und verfügt der Dachraum nicht über eine Dämmung oder ist nicht beheizt, so ist eine Dämmung Pflicht. Die Voitl GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Kunden über die Gesetzlage aufzuklären und sie außerdem bei der Finanzierung zu beraten.
Ausgenommen von der Dämmpflicht sind Eigenheimbesitzer, deren Haus einen sogenannten Mindestwärmeschutz besitzt. Falls die Dämmung im entsprechenden Fall wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, ist man ebenfalls von der Pflicht befreit.
Grundsätzlich werden verschiedenste Sanierungs- und Dämmungsmaßnahmen durch KFW-Darlehen gefördert, sodass die Voitl GmbH es ihren Kunden nahe legt, sich ausreichend zu informieren, um eine möglichst hohe Förderung abgreifen zu können.
Vielen Hausbesitzern mag die Dämmpflicht wenig sinnvoll erscheinen, doch der Großteil der Heizwärme kann über ein ungedämmtes Dach ungenutzt nach draußen gelangen, sodass bares Geld verloren geht. Bis zu 40 Prozent der Wärme können auf diese Weise verloren gehen.
Die Voitl GmbH in München empfiehlt hochwertige Dachdämmungen auch wegen des angenehmen Wohnklimas, welches durch sie entsteht. Im Sommer heizen sich die Räume nicht mehr so unangenehm stark auf und im Winter speichern sie die Wärme länger.
Dabei sind die Methoden der Dämmung sehr vielseitig. Man unterscheidet vor allem die sogenannte Aufsparrendämmung, die Untersparrendämmung, die Zwischensparrendämmung und die Dämmung der obersten Decke des Geschosses. Welche Methoden sich für welches Haus eignen, muss individuell vor Ort geklärt werden.









