(openPR) Neue Richtlinie im Entwurf für ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand in Deutschland
ZIM ist das Basisprogramm für die themenoffene Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Durch ZIM-Zuschüsse soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in ganz Deutschland nachhaltig unterstützt werden. Neben Einzel- und Verbundprojekten können auch internationale FuE-Kooperationen, Kooperationsnetzwerke sowie innovationsbezogene Dienstleistungen zur Markteinführung mit Zuschüssen auf Bundesebene gefördert werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht ab 2015 eine Erhöhung des ZIM-Budgets um 30 Mio. Euro vor, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte von antragstellenden Unternehmen gefördert werden können. Die neue ZIM-Richtlinie mit Laufzeit bis zum 31.12.2019 liegt bereits im Entwurf vor und wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Noch im ersten Quartal 2015 können dann voraussichtlich neue Projektanträge eingereicht werden.
Die neue ZIM-Förderung orientiert sich weitgehend an der zum 31.12.2014 ausgelaufenen ZIM-Richtlinie. Neu ist unter anderem, dass mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen gefördert werden können, die zum Antragszeitpunkt unter 500 Mitarbeiter beschäftigen. Die Förderquoten der Zuschüsse für Unternehmen bewegen sich je nach Vorhaben und Unternehmensgröße zwischen 25 und 55 %.
Quelle: www.consedo.de/impressum











