(openPR) Mütter die vor 1992 Kinder bekommen haben erhalten ab Juli 2014 für die Leistung der Kindererziehung pro Kind 24 Monate in das Rentenkonto als Kindererziehungszeit eingetragen. Was viele nicht wissen - durch die Neuregelung ist es möglich ohne Beiträge eine Regelaltersrente zu erwerben. Rentenberater Sommer erklärt die Einzelheiten.
In den 60-ziger Jahren haben sich viele Frauen ihre Rentenbeiträge anläßlich der Heirat auszahlen lassen und dafür eine neue Küche oder Wohnzimmereinrichtung angeschafft. Bis Ende 1995 haben diese Frauen die Möglichkeit gehabt, Beiträge freiwillig nachzuzahlen. Nicht jede Frau hatte die finanziellen Mittel für die Nachzahlung der Beiträge.
Ab Juli 2014 gibt es eine Chance für diese Personengruppe eine Regelaltersrente ohne Beiträge gezahlt zu haben, zu erhalten. Für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, gibt es nun 24 Monate Kindererziehungszeit. Bei Erziehung von drei Kindern gibt es nun 72 Monate Kindererziehungszeiten.
Für eine Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr ist eine kleine Wartezeit von 60 Monaten mit Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen oder Kindererziehungszeiten notwendig.
Das bedeutet nun, das eine Regelaltesrente ab Juli 2014 beantragt werden kann.
Wie hoch ist die Rente bei Erziehung von drei Kindern?
Für die Erziehung von drei Kindern gibt es eine monatliche Rente von 171,66 Euro. Sofern die Rente innerhalb von 12 Monaten beantragt wird, gibt es eine Nachzahlung von 2.059,92 Euro.
Gibt es für die Erziehung eines Kindes die Möglichkeit eine Rente zu erhalten?
Bei Erziehung eines Kindes gibt es 24 Monate Kindererziehungszeit. Bei Zahlung von 36 Monaten freiwilligen Beiträgen ist es möglich nach Ende des Zahlungszeitraumes eine Regelaltersrente zu erhalten. Die eingezahlten freiwilligen Beiträge amortisieren sich schnell durch die Rentenzahlung. Für die Zahlung freiwilliger Beiträge ist der Einzahlungstermin März 2015 für die Berücksichtigung noch für das Kalenderjahr 2014 zu beachten.
Wo ist der Rentenantrag zu stellen?
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der vielen Formulare? Kostenlose Hilfe gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, Versicherungsämter oder den Gemeindeverwaltungen. Ohne Rentenantrag gibt es keine Regelaltersrente.
Kostenpflichtige Rentenberater helfen Ihnen ebenfalls gerne. Die Kosten der Beratung sind steuerlich abzugsfähig. Auch bei Wohnsitz im Ausland ist eine Rentenantragstellung durch Rentenberater möglich. Ferner kann dort geklärt werden, wie es sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhält.











