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Rechtliche Fallstricke im Umgang mit Big Data vermeiden: artegic & Bird&Bird veröffentlichen kostenloses eBook

02.12.201419:14 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Big Data ist das Thema der Stunde. In der digitalen Wirtschaft hat sich Big Data zu einem wichtigen Wertschöpfungsfaktor entwickelt, den kaum ein Unternehmen noch ausser Acht lassen kann. Doch die Erfassung und Verarbeitung von großen Datenmengen unterliegt, insbesondere im kommerziellen Umfeld, einer Reihe gesetzlicher Vorschriften. Die renommierte Kanzlei Bird&Bird hat gemeinsam mit artegic die eBook Checkliste 23 Fragen zu Big Data und Recht erstellt, die Unternehmen dabei hilft, rechtliche Fallstricke im Umgang mit Big Data zu vermeiden.



Welche Datenerhebungen bzw. -auswertungen bedürfen der Zustimmung? Handelt es sich um personenbezogene Daten, wenn eine Verkettung von Daten Rückschlüsse auf eine Person geben kann? Dürfen auf Basis personenbezogener Daten Klassen für eine Zielgruppe bestimmt werden (Clustering)? Wie ist mit automatisierten Entscheidungen aus einer Datenanalyse umzugehen? Diese und weitere Fragen sorgen für Unsicherheit bei vielen Unternehmen, die sich mit Big Data befassen. Ziel der eBook Checkliste 23 Fragen zu Big Data und Recht ist es, Unternehmen diese Unsicherheit zu nehmen und Rechtssicherheit beim Umgang mit Daten, insbesondere im Marketing, zu schaffen.

„Big Data ist ein Thema an dem Unternehmen, insbesondere in der digitalen Wirtschaft, kaum noch vorbei kommen. Zeitgleich steigt die Sensibilität für das Thema Datenschutz in den Medien, in der Öffentlichkeit, beim Gesetzgeber und auch bei Entscheidern in Unternehmen. Unsere Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass der Datenschutz mittlerweile als zentrales Thema auf Ebene von Geschäftsführung und Vorstand verankert ist. Grund hierfür ist, dass zum einen die richtige Nutzung von Big Data heutzutage ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil geworden ist, zum Anderen Rechtssicherheit und Datenschutz im Big Data Umfeld jedoch unerlässlich sind.", so Dr. Fabian Niemann, Partner bei der Kanzlei Bird&Bird, zur Bedeutung von Datenschutz und Rechtssicherheit im Big Data Umfeld.

“Big Data ist nicht nur das Sammeln und Verstehen von Daten. Die tatsächliche Möglichkeit des Einsatzes dieser Daten für Marketing wird zur wichtigen dritten Säule. Diese Nutzbarmachung bedeutet insbesondere die Planung und Umsetzung von datenschutzrechtlichen Aspekten. Konkret geht es um die rechtssichere Erfassung von Zustimmungen und die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten: Legal Big Data.”, resümmiert Stefan von Lieven, CEO der artegic AG, zum gleichen Thema.

Kostenloser Download der eBook Checkliste: 23 Fragen zu Big Data und Recht
Die Checkliste: 23 Fragen zu Big Data und Recht gibt es ab sofort zum kostenlosen Download unter: https://www.artegic.de/big-data-und-recht

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Digitale Kitaplatz-Vergabe und -Verwaltung: Über 100 Kommunen in Bayern setzen auf LITTLE BIRD
Immer mehr Kommunen und Landkreise in Bayern setzen auf die Digitalisierungslösung von LITTLE BIRD, um den Verwaltungsaufwand bei der Kitaplatz-Verwaltung und Platzvergabe zu reduzieren. Allein seit Ende 2022 haben sich sieben weitere Städte und Gemeinden für LITTLE BIRD entschieden. Das Fachverfahren von LITTLE BIRD ermöglicht die lückenlose Digitalisierung aller Prozesse bei der Vergabe, Verwaltung und Organisation von Kinderbetreuungsplätzen und vereinfacht die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Zu den neuen LITTLE BIRD Kunden zählen unter anderem Moosburg an der Isar, Lichtenfels und Günzburg. Insgesamt haben bereits über 100 Kommunen die Vorteile von LITTLE BIRD für sich entdeckt. Darunter Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bayreuth, Erding, Kempten, Krumbach, Landshut, Oberstdorf, Puchheim, Pullach, Starnberg und Würzburg. Im vergangenen Jahr hat sich zudem Garmisch-Partenkirchen als erster Landkreis in Bayern für LITTLE BIRD entschieden.Nahtlose Abläufe für Kommunen, Landkreise, Träger in BayernLITTLE BIRD macht die Digitalisierung besonders einfach und effizient: Denn das Fachverfahren sorgt nicht nur für nahtlose Abläufe von der Online-Anmeldung der Eltern über die transparente Platzvergabe und Bedarfsplanung bis hin zur Berechnung der Elternbeiträge und deren Übermittlung an Abrechnungssysteme (u. a. DATEV, SAP, Sage). Es stehen zudem zahlreiche weitere Module zur Verfügung, etwa für den interkommunalen Kostenausgleich oder die Personal- und Dienstplanung. Darüber hinaus bietet LITTLE BIRD Schnittstellen zu bestehenden Systemen und lässt sich einfach an BayKiBiG und adebisKITA anbinden. Auch Träger können die Vorteile von LITTLE BIRD für sich nutzen und ihre Prozesse durch die Digitalisierung vereinfachen.Funktionen wie der systemweite Datenabgleich, die automatische Dubletten-Erkennung und die Eingabeprüfung sorgen für stets aktuelle, valide Informationen. LITTLE verfügt zudem über einen automatischen Sperrmechanismus, der für Chancengleichheit bei der Platzvergabe sorgt. Er verhindert, dass manche Eltern mehrere Plätze angeboten bekommen und blockieren, während andere leer ausgehen oder unnötig lange auf ein Angebot warten müssen.Spezielle App für KindergärtenMit der KIKOM Kita-App erhalten Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen eine digitale Lösung, die die Zusammenarbeit mit Eltern und Trägern auf ein neues Niveau hebt, unter anderem bei der Elternkommunikation, der Gruppenarbeit, der Beobachtungs- und Entwicklungsdokumentation sowie bei Bezahlvorgängen und virtuellen Elterngesprächen. Die KIKOM Kita-App ist ein Produkt der Firma InstiKom, ein Tochterunternehmen der LITTLE BIRD GmbH. Sowohl LITTLE BIRD als auch die KIKOM Kita-App bieten höchste, DSGVO-konforme Systemsicherheit.BayernID und bis zu 20.000 Euro FörderungMit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat Bayern Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände bei der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich. Die Einführung von LITTLE BIRD wird über dieses Programm mit bis zu 20.000 Euro gefördert. LITTLE BIRD kann zudem über die BayernID genutzt werden. Eltern, die mit LITTLE BIRD einen Kitaplatz finden möchten, haben damit die Wahl, ob sie sich gesondert für das Elternportal registrieren – oder einfach ihre BayernID verwenden. Bereits vorhandene LITTLE BIRD Accounts lassen sich nachträglich mit dem Bürgerkonto des Freistaats verbinden.Little Bird wurde im Jahr 2009 von Anke Odrig gegründet, weil sie als Mutter selbst erfahren musste, wie kompliziert der Weg zu einem Betreuungsplatz für das eigene Kind sein kann. Aus dem Start-up ist inzwischen der führende Spezialist in diesem Bereich geworden. Heute setzen bundesweit bereits über 350 Städte, Gemeinden und Landkreise auf die digitalen Lösungen des Berliner Familienunternehmens. (3464 Zeichen inkl. Leerzeichen)
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