(openPR) Hauseigentümer aufgepasst: Herbstlaub, Schnee, Eis und Regen sind oftmals die Ursache, wenn Menschen unerwartet ausrutschen und sich schwere Verletzungen zuziehen. Die Suche nach dem Schuldigen beginnt in der Regel beim Hauseigentümer. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet man mit seinem gesamten Vermögen, wenn man einen anderen schuldhaft schädigt. Die private Haftpflichtversicherung bietet hier eine wichtige Doppelfunktion für Besitzer eines selbst genutzten Einfamilienhauses. Sie prüft, ob die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind und wehrt diese im zweiten Schritt entweder ab oder erstattet den entstandenen Schaden inklusive möglicher Regressansprüche von Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern. Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie vermieteten Immobilien reicht die private Haftpflichtpolice alleine nicht immer aus, erklärt die uniVersa. Hier sollte unbedingt eine extra Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um nach einem Schadensfall nicht ohne Versicherungsschutz da zu stehen. Dies gilt auch, wenn im Eigenheim in einer Einliegerwohnung beispielsweise Großeltern oder Geschwister leben oder diese anderweitig vermietet ist. Allerdings gibt es vereinzelt Angebote am Markt, bei denen vermietete Eigentums- und Einliegerwohnungen im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung bereits mitversichert sind. Dies sollte vorab mit dem Versicherer abgeklärt werden, empfiehlt die uniVersa.






