(openPR) Hamburg, 15. Juli 2008 – Der Markt für erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Wasser, Biomas-se und Erdwärme boomt. Solarkollektoren zur Erwärmung des täglichen Brauchwassers und zur Unterstützung der Heizung sowie Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung stellen eine energiekostensenkende und umweltschonende Investition dar. Auch Besitzer privater Kleinanlagen müssen für den gefahrenfreien und verkehrssicheren Betrieb Sorge tragen. Sonst kann der Eigentümer, beispielsweise bei Personenschäden durch herabfallende Module, haftbar gemacht werden. „Bei sogenannten Inselanlagen auf dem eigenen Dach oder Grundstück ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz tritt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Betreibers ein“, sagt Günter Neumann, Abteilungsleiter für Sach- und Haftpflichtversicherungen der Condor Versicherungsgruppe.
Voller Haftpflichtschutz für private Kleinanlagen
Möchte der Besitzer den gewonnenen Strom jedoch in ein öffentliches Netz einspeisen und damit Fördergelder beanspruchen, muss er den Betrieb der Anlage als gewerbliche Tätigkeit anmelden. Im Regelfall endet hier der Versicherungsschutz von Privathaftpflichtversicherungen. Die Condor Versicherungsgruppe bietet mit ihrem Leistungsumfang „Comfort" Haftpflichtschutz für Kleinanlagen bis 10 kWp, wobei für Einfamilienhäuser Anlagen bis zu 5 kWp typisch sind.
Bedarfsgerechter Schutz für private Solar- und Photovoltaikanlagen
Mit der Anschaffung einer Solar- oder Photovoltaikanlage ergibt sich für den Eigentümer ein relativ hoher Vermögenswert, der eine risikogerechte Absicherung erfordert. Die Condor Versicherungsgruppe deckt Schäden an auf dem Dach montierten Kleinanlagen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Sie sind dann „Gebäudezubehör“ und als solches gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser sowie Stürme und Hagel entstehen, über das Gebäude versichert. Für Schäden, die z. B. durch Steine werfende Kinder oder Diebstahl ganzer Solarmodule entstehen, bietet Condor ein Spezialkonzept auf Basis einer Elektronikversicherung mit umfangreichen Leistungserweiterungen an.
Förderung durch den Staat
Die Anschaffung von umweltfreundlichen Solar- und Photovoltaikanlagen wird vom Staat subventioniert. Hauseigentümer, die beim Bau oder bei einer Modernisierung auf Solarenergie umrüsten, können verschiedene Förderinstrumente in Anspruch nehmen. Für Photovoltaikanlagen beispielsweise erhält man pro Kilowattstunde eingespeister Solarenergie eine Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wer seine Heizung und Warmwasseraufbereitung erneuert und dabei auf Solarwärme zurückgreift, kann pro installierten Quadratmeter Kollek-torfläche einen Zuschuss beantragen.
Die Condor Versicherungsgruppe befasst sich seit Jahren mit der Versicherung von Klimaschutztechnologien. „Die Investitionen in umweltschonende Anlagen sollten durch bedarfsgerechte Versicherungslösungen geschützt werden. Das gilt nicht nur für die Industrie oder Landwirtschaft, sondern auch für private Haushalte“, schließt Neumann.
Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de
Condor Versicherungsgruppe
Admiralitätsstr. 67
20459 Hamburg



