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Dilemma Industrie-Rabatte: Privilegien verdoppeln Netzentgelte

14.11.201418:10 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Trotz der erstmaligen Senkung der EEG-Umlage und sinkender Preise am Strommarkt, müssen viele Verbraucher 2015 mit einer Strompreiserhöhung rechnen. Schuld sind die steigenden Netzentgelte und die wachsende Zahl von Unternehmen, die von dieser Umlage befreit sind.



Zum kommenden Jahr werden 24 von 33 großen deutschen Netzbetreibern ihre Netzentgelte erhöhen. Die Umlage wird sich mehr als verdoppeln und von derzeit 0,092 Cent je Kilowattstunde auf 0,227 Cent ansteigen. Für viele Verbraucher bedeutet dies anstatt der erhofften Kostenentlastung eine weitere Erhöhung der Stromrechnung. So muss ein Haushalt mit dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden Strom Schätzungen zu Folge rund 3,5 Prozent mehr als im laufenden Jahr zahlen, das sind 212 Euro netto an Netzgebühren.
Kurios dabei ist Folgendes: Der Grund für die Erhöhung sind in erster Linie nicht notwendige Investitionen in das Stromnetz sondern vielmehr die stark wachsende Zahl von Unternehmen, die von der Umlage befreit sind. Und entgegen allgemeiner Annahmen handelt es sich dabei nicht nur um Industriebetriebe. Auch Golfplätzen, Bäckerstuben und Casinos wurde im letzten Jahr der sogenannte Industrie-Rabatt gewährt.

Tausende Unternehmen profitieren von den Industrie-Rabatten

Die Netzentgelte als Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes sind für Verbraucher bereits in der Stromrechnung von ihrem Versorger enthalten. Mit der regional unterschiedlich hoch ausfallenden Umlage werden vom Netzbetreiber die Kosten für den Erhalt und Ausbau des Netzes abgedeckt. In den letzten Jahren wurden die stetigen Strompreiserhöhungen trotz sinkender Preise an der Börse unter anderem mit steigenden Netzentgelten begründet. Neben dem Netzausbau ist dies vor allem darauf zurückzuführen, dass tausende energieintensive Unternehmen mittlerweile Vergünstigungen erhalten, die verbleibenden Kosten werden auf die übrigen Verbraucher umgelegt – das Reizwort lautet Industrie-Rabatte. Seit Anfang 2011 eine neue Vergabepraxis eingeführt wurde, sind von der Bundesnetzagentur mehr als 4000 Anträge auf Netzentgeltbefreiung von Unternehmen bewilligt worden. Obwohl die Zahl der Genehmigungen im Vorjahr deutlich zurückgegangen ist, wurden bis zum diesjährigen Stichtag, dem 30. September 2014, erneut 1000 neue Anträge gestellt.

Intransparenz bei der Rabatt-Vergabe: Viele Fragen ohne Antworten

Im Gegensatz zu den Ausnahmeregelungen beim Strompreis und der EEG-Umlage ist die Zahl der von den Netzentgelten befreiten Unternehmen, der finanzielle Umfang und die betreffende Strommenge mit einer großen Intransparenz behaftet. Dies liegt auch daran, dass die Befreiungsanträge für mehrere Jahre gelten, sodass zwar Daten zu den neuen Anträgen in einem Jahr verfügbar sind, aber die Netzbetreiber und Bundesnetzagentur der Öffentlichkeit eine bundesweite Gesamtübersicht über alle Anträge und Genehmigungen bisher schuldig geblieben sind. Die von der Landespartei der Grünen in Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Liste der 2013 von der Umlage befreiten Unternehmen lässt jedoch erahnen, welche Umfänge die Ausnahmeregelung mittlerweile angenommen hat. Neben industriellen Großbetrieben profitieren auch Supermarktfilialen, Sparkassen, Fußballstadien und Campingplätze von den Privilegien für energieintensive Verbraucher. Kein Wunder, dass sich die Kosten für alle übrigen Verbraucher laut Schätzungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft für das laufende Jahr auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen - beinahe eine Verzehnfachung seit 2010.

Industrielle Vergünstigung für alle? – Erste Reformen stoppen den Run auf die Industrie-Rabatte nur bedingt

Nach lauten Protesten, Klagen und Prüfungen zur staatlichen Beihilfe musste die Bundesregierung ihre Regelung im vergangenen Sommer überarbeiten. Dadurch ist eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten heute nicht mehr möglich. Dennoch beläuft sich der zu zahlende Anteil in einigen Fällen auf lediglich zehn Prozent der allgemeinen Netzentgelte. Einen Anspruch auf die Vergünstigung haben jene Großverbraucher, die aufgrund ihres atypischen Nutzungsverhalten für eine gleichmäßigere Netzauslastung sorgen und somit für mehr Netzstabilität. Wenn Unternehmen ihre Spitzenlast vor allem in der Nacht oder in den Morgen- und Abendstunden erreichen, können sie nach Verbrauchshöhe gestaffelt Rabatte auf ihre Netzentgelte beantragen. Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen beim EEG und den Netzentgelten soll gewährleisten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht zu sehr unter den steigenden Strompreisen im Zuge der Energiewende leidet.

Der Beitrag von Golfclubs und Casinos zum Wirtschaftswachstum dürfte jedoch kaum so groß sein, dass ihre Befreiung von den Netzentgelten zu rechtfertigen ist. Auf eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hieß es, 2013 seien keine weiteren Golfplätze von der Umlage befreit worden, allerdings gelten die bereits genehmigten Vergünstigungen bis Ende 2015. Und somit zahlen alle übrigen Verbraucher noch mindestens ein Jahr für das Vergnügen einiger weniger Bundesbürger und für die fragwürdige Vergabepraxis der Betreiber.

Quellen:
Handelsblatt
Rheinische Post
Energiezukunft.eu
Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft
Klimaretter.info
Die Grünen

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