(openPR) Mit einem Newsletter für Infinus-Vermittler will die Münchner Wirtschaftskanzlei Peres & Partner den damals vertraglich gebundenen Vermittlern des heute zahlungsunfähigen Finanzdienstleisters die Sorge nehmen, wichtige Entwicklungen oder Entscheidungen zur Vermittlerhaftung zu verpassen.
Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, der zahlreiche Infinus-Vermittler berät und bereits einige in Schadensersatzklagen juristisch vertritt, ist der Auffassung, dass die Schadensersatzpflicht für Infinus-Vermittler nach dem aktuell vor dem Landgericht Itzehoe erstrittenen Urteil und den ersten Gerichtserfahrungen vor der zuständigen 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden in den meisten Fällen vom Tisch ist: "Überall dort, wo Infinus-Vertreter auch im Namen der Infinus AG aufgetreten sind, dürften Schadensersatzverpflichtungen der Vermittler im Regelfall ausgeschlossen sein!"
Wer sich für das Thema Infinus aus Vermittlersicht interessiert, findet weitere Informationen auf www.peres-partner.com/vermittlerhaftung . Hier kann man sich auch für den Vermittler-Newsletter der Kanzlei eintragen.













