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Dr. Jürgen Adolff - Ex-Consul Portugals wehrt sich

(openPR) Dr. Jürgen Adolff wehrt sich gegen Verleumdung

Jürgen Adolff wurde als jüngster Sohn des großen schwäbischen Unternehmers Martin Adolff geboren. Er wuchs am Starnberger See auf und ist in der Immobilienbranche sowohl in München als auch in Portugal seit vielen Jahren erfolgreich tätig.


Unter anderem die Restaurierung des Kavaliershauses an der Residenzstraße in München und die Platzlgassen nach Art eines spätmittelalterlichen Bauensembles liefen unter seiner Federführung. Die Verleumdungen, die behaupten er habe Schmiergelder erhalten, beleidigen ihn in seiner Ehre.

Dem Vertrag und somit auch der Vergütung besagten Projekts in Portugal gingen rechtlich korrekte und transparente Verhandlungen voraus, weshalb Dr. Adolff sich gegen die für ihn nicht nachvollziehbaren Anschuldigungen wehrt. In seiner Tätigkeit als Berater übte er die ihm zugeteilte Position aus und vertrat hierdurch auch die Interessen der portugiesischen Regierung. Die Vergütung von der die Rede ist, erhielt Jürgen Adolff aufgrund seiner Beratertätigkeiten. Alle Einnahmen wurden korrekt an die zuständigen Steuerbehörden übermittelt, sodass auch hier kein Versäumnis und keine Schuld vorliegen.

Handlungen von Dr. Jürgen Adolff unterlagen dem EU-Recht

Alle Entscheidungen, die Dr. Jürgen Adolff im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeiten im Kaufprozess der U-Boote traf sowie alle getätigten Handlungen, unterlagen zu jeder Zeit den strikten Regeln des EU-Rechts und entsprachen diesen auch, sodass die Anschuldigungen die gegen Jürgen Adolff erhoben werden nicht haltbar sind. Die Meldung über eine angebliche unrechtmäßige Zahlung die in diesem Zusammenhang mit einer unzumutbaren Überschrift in der CM vom 6. Juli 2014 zu finden ist, ist daher von Grund auf falsch und auch beleidigend.

Dr. Jürgen Adolff fühlt sich durch die ungerechtfertigten Anschuldigungen verleumdet und in seiner Ehre und Selbstachtung gekränkt, weshalb besagte Überschrift, die auch in keinem Zusammenhang zum Inhalt des besagten Artikels steht, den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Er möchte deswegen sein Recht auf Gegendarstellung nutzen und sich von den dort genannten Vorwürfen distanzieren. Er war zu keiner Zeit in den Prozess, der wegen des Verkaufs militärischer Ausrüstung an Griechenland aufgerollt wurde, verwickelt. Jürgen Adolff wurde weder angeklagt, noch war er Teil eines richterlichen Beschlusses oder anderweitig in den Fall verwickelt. Er wurde nicht vorgeladen, noch in irgendeiner Weise beschuldigt oder verurteilt, sodass die in der im CM am 19. Juli erwähnte Tatsache absolut falsch und beleidigend ist.

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