(openPR) Haus & Grund Landkreis München Süd-Ost lädt alle Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ein zu unserer kostenfreien Informationsveranstaltung zu den Themen
Betriebskosten – Umlage und Abrechnung
Über die angefallenen Betriebskosten müssen Vermieter regelmäßig abrechnen. Dabei gilt es umfangreiche Vorschriften zu beachten, die die Art und Weise der Abrechnung regeln. Natürlich muss auch exakt abgegrenzt werden, welche Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weiterberechnet werden dürfen. Was im Einzelnen zu beachten ist und welche Rahmenbedingungen durch die Rechtsprechung in der letzten Zeit neu gesetzt worden sind, wird von RA Manfred Nikui, Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern, erläutert.
EnEV 2014: Der Energieausweis und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Der Energieausweis wurde durch die neue Energieeinsparverordnung neu konzipiert. Der Vermieter muss insbesondere umfangreiche Vorlagepflichten erfüllen. Zudem müssen bereits in Immobilienanzeigen erste energetische Informationen über die Immobilie veröffentlich werden. Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, informiert darüber, was Vermieter im Einzelnen beachten müssen und welche Konsequenzen sich aus Verstößen ergeben.
Montag, 17. November 2014 um 19.00 Uhr
im Gasthof Trenner, Münchener Straße 1, Taufkirchen
Sie sind noch nicht Mitglied? Trotzdem heißen wir Sie herzlich willkommen – selbstverständlich kostenfrei.















