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Arbeitgeberzuwendungen steuerlich besser berücksichtigen

(openPR) Neben den gesetzlich geregelten Bedingungen sind es sogenannte weiche Faktoren, die die Arbeitsbedingungen und letztlich die Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmer sowie das unternehmerische Ergebnis bestimmen. Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB) regt an, dass betriebliche Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter steuerlich besser berück- sichtigt werden.



Einen guten Anlass dafür bietet der aktuell im Gesetz- gebungsverfahren befindliche Entwurf des Jahressteuer- gesetzes 2015.

„Der Gesetzgeber hat nun eine gute Gelegenheit, steuerlich wirklich wirksame Erleichterungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zu formulieren“, folgert LFB- Präsident Hans-Peter Küchenmeister.

Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch die Arbeitgeber- leistungen zur Kinderbetreuung ebenso wie eine Neuregelung beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten. Aber auch Leistungen für die Gesundheitsförderung, zum Beispiel für die Teilnahme an Fitness-Programmen oder für Zusatz- versicherungen sowie für ein gutes Betriebsklima, wie es durch Betriebsveranstaltungen oder Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt usw. zu Stande kommt, sollten steuerlich besser berücksichtigt werden.

Hier stoßen Arbeitgeber bei der Gewährung von Zuwendungen sehr schnell an steuerliche Freigrenzen. Entweder sind die betrieblich veranlassten Maßnahmen nicht in ausreichender Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen oder sie sind als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern, haben die Steuerexperten des LFB erkannt. Beide Verfahrensweisen sind nicht motivierend, sondern hinderlich bei der Gestaltung moderner und flexibler Arbeitsbedingungen. Diese fiskalpolitischen Grenzen müssen den heutigen Gegebenheiten zur Gestaltung der Arbeitswelt angepasst werden, beschreibt Küchenmeister die unzulängliche Situation.

Es gilt auch, Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer durchzusetzen und Mitarbeiter- darlehen steuerlich günstiger zu berücksichtigen. Und erhöhte Zulagen für ÖPNV-Nutzer belohnen Mitarbeiter, die das Auto stehen lassen und stattdessen mit Bus oder Bahn zur Arbeit kommen, ebenso wie die Umwelt.
Erhöhte Pauschalbeträge erleichtern die Dokumentation bei Arbeitnehmern und Unternehmen, sie mindern den bürokratischen Aufwand. Insbesondere aber wird die Finanzverwaltung immens weniger belastet.

Insgesamt werden Arbeitnehmer, die Wirtschaft und die Verwaltung entlastet, wenn diese Vorschläge mutig im Sinne der Bürger beschlossen werden. Dazu ruft LFB-Präsident Küchenmeister die Bundestagabgeordneten aller Parteien auf.

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