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Firma Marketing Terminal GmbH / Betrug mit Schneeballsystem im Allgäu

Bild: Firma Marketing Terminal GmbH / Betrug mit Schneeballsystem im Allgäu
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Eine Gaunerbande aus dem Allgäu hat tausende Investoren mit einem Schneeballsystem betrogen. Einzelne Betrugsopfer verloren bis zu einer viertel Million Euro.

Der Drahtzieher und Boss hatte eine Marketing-Firma gegründet, mit vorgegaukeltem Sitz in München und tatsächlichem Sitz in Kempten. Die Firma hatte den Investoren vorgespielt, durch Provisionen aus Online-Werbung Riesengewinne abschöpfen zu können. In der Anfangsphase 2013 wurden auch noch angebliche Gewinne ausgezahlt, die aber bereits aus Geldern neuer Kapitalanleger stammten. Im Sommer 2014 brach das System zusammen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde von den Geschädigten ein zweistelliger Millionenbetrag in das Geschäftsmodell investiert. Dabei leisteten einzelne Personen Zahlungen von bis zu 250.000 Euro.

Der 45-jährige Tatverdächtige wurde am 07.10.2014 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen richten sich zudem gegen einen 44-jährigen Mann und eine 23-jährige Frau, die an dem Betrug mitgewirkt haben sollen. Die Behörden haben zahlreiche Wohnungen und Büros durchsuchen lassen (zuständig sind die Kemptener Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Augsburg).

Nach Lage der Dinge wird über die kriminelle Firma zunächst ein Insolvenzverfahren eröffnet. Forderungen müssen dann (entweder in Eigenregie oder über einen Anwalt) zu gegebener Zeit an den Insolvenzverwalter herangetragen, begründet und belegt werden.

Alle Geschädigte, die mehr als 5.000 Euro investiert haben, werden außerdem von der Polizei angeschrieben und erhalten einen Anhörungsbogen. Diese Personen sollten die Fragen beantworten und den Anhörungsbogen sodann zurücksenden. Für das Strafverfahren ist es momentan nicht erforderlich, aktive Schritte wie z.B. eine Anzeigenerstattung vorzunehmen.

Ein gesondertes zivilrechtliches Vorgehen gegen die Täter und Hauptverantwortlichen des Betrugssystems ist zu empfehlen. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann die Erfolgsaussicht eines Schadensersatzverlangens beurteilt werden. Eventuell sind auch Eilmaßnahmen veranlasst.

Mehr Informationen: www.forum-anlegerschutz.de

Ansprechpartner für geprellte Anleger:
Dr. Jürgen Klass
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: E-Mail

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