(openPR) Gerade nach dem plötzlichen Tod von Verwandten müssen oft Wohnungen und Häuser kurzfristig geräumt werden. Achim Lauff vom Westfälischen Bauservice erklärt, was bei der Haushaltsauflösung oft vernachlässigt wird und zu unnötigen Kosten für die Verbliebenen führt.
Plötzlich verstirbt die Großmutter. Sie hinterlässt nicht nur schöne Erinnerungen und trauernde Verbliebene, sondern auch ein Haus voller Möbel, Kleidungstücke und Gebrauchsgegenständen. Zunächst wird die Abwicklung der Hausräumung jedoch vernachlässigt. Die Organisation der Beerdigung und Erbangelegenheiten gehen vor. Erst danach wird das verlassene Haus nach Monaten wieder besucht, mit bösen Überraschungen. Ungeziefer und Schimmel an den Wänden haben sich ausgebreitet. Erst jetzt wird die Auflösung in Angriff genommen, da das Haus verkauft werden soll. Viele stehen dabei vor einer Goliath Aufgabe.
Wer sicher ist, dass er den Haushalt Auflösen muss oder will, sollte sich frühzeitig damit beschäftigen, weiß auch Achim Lauff. Gerade Wohnungen sollten so schnell wie möglich geräumt werden, da ein Ableben des Mieters in vielen Fällen den Mietvertrag auflöst. Dabei ist es für die Verbliebenen ratsam, sich mit verschiedenen Fragen zur Haushaltsauflösung zu beschäftigen. Wichtig ist zum einen die Erstellung eines Zeitplanes mit festen Terminen. Dies hilft sich bewusst zu werden, was alleine gestemmt werden kann und wo es sinnvoll ist, sich einen Entrümpelungsprofi zur Hilfe zu nehmen.
Auch das Inventar sollte begutachtet werden. Was kann verkauft und was muss entsorgt werden? Gibt es Sondermüll oder giftige Abfälle? Das Inventar kann von einem Gutachter bewertet werden, wenn der Verdacht besteht, dass wertvolle Gegenstände vorhanden sind. Der Wert einiger Gegenstände kann auch selbst recherchiert werden. Wer sich von unbekannten und unprofessionellen Helfern unterstützen lässt, sollte zudem die beliebtesten Geldverstecke absuchen, um zu verhindern, dass vergessenes und verstecktes Bargeld verschwindet.
Wer sich längere Zeit nicht mit dem zu räumenden Objekt beschäftigen kann, sollte darüber nachdenken, sich Unterstützung zu suchen, um zu verhindern, dass das Gebäude verfällt. Durch Schimmel, Ungeziefer und Ähnliches kann Sachschaden entstehen, der entweder vor Verkauf beseitigt werden muss, oder der den Wert des Inventars oder des Objektes herabsenkt. In einer Erbengemeinschaft ist es daher ratsam, die Organisation untereinander aufzuteilen und das Gebäude nicht für einen sehr langen Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen.















