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Sicherheitskonzepte - woran erkennt man qualifizierte Ersteller?

09.10.201418:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Sicherheitskonzepte - woran erkennt man qualifizierte Ersteller?

(openPR) Immer wieder taucht die Frage auf, welche Qualifikation erforderlich sei, Sicherheitskonzepte für eine Veranstaltung zu erstellen. Vorschriften gibt es dazu nicht, jedoch eine Reihe von typischen Kriterien, die einen „guten“ Berater ausmachen können.


Grundsätzlich kann Jedermann Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen erstellen. Das mit der Erstellung eines Konzept einhergehende Haftungsrisiko und die Verantwortung sind aber so groß, dass sich aufdrängt, dass es bestimmte Kriterien geben sollte.

1.) Die Veranstaltung
Grundlegend hängt es natürlich auch von der Veranstaltung (Art und Größe) ab, welche Qualifikationen der Ersteller eines Sicherheitskonzeptes mitbringen muss. Es macht einen Unterschied, ob ich einen Stehempfang mit 50 geladenen Gästen oder ein Rockkonzert mit 100.000 Besuchern veranstalte. Das bedeutet nicht, dass der Stehempfang frei von Risiken ist, aber bei „kleinen“ Veranstaltungen ergeben sich m.E. schon von der Natur der Sache her andere, auch geringere, Anforderungen.

2.) Die Ausbildung
Meiner Erfahrung nach ist eine Ausbildung, bspw. zum Veranstaltungskaufmann/-kauffrau oder Meister für Veranstaltungstechnik nicht automatisch geeignet bzw. ausreichend.
Meine Erfahrung zeigt, dass vielleicht (was ja schon mal nicht schlecht ist) das Gespür für das Thema vorhanden sein mag, aber oftmals nicht das erforderliche Wissen.

Es gibt zwischenzeitlich eine Vielzahl von Fort- bzw. Weiterbildungen zum Thema Veranstaltungssicherheit. Diese sind ebenfalls nicht automatisch ein Garant für gute Qualität, aber sind jedenfalls ein wesentlicher Baustein dafür. Das bedeutet aber nicht, dass nicht derjenige, der nicht extra eine Ausbildung dazu besucht hat, nicht ebenso eine gute Arbeit leisten könnte.

3.) Fachwissen
Ein Sicherheitskonzept zu erstellen, erfordert ebenso wie die ordnungsgemäße Planung der Veranstaltung ein gewisses Maß an Fachwissen. Wenn der Ersteller nicht weiß, dass es bestimmte Vorschriften gibt, dann besteht natürlich ein höheres Risiko, dass er sie nicht beachtet und es deshalb zu Schäden kommt.

Dazu gehört m.E. auch, den Auftrag(-sumfang) zu kennen. Wer zu wenig macht, löst allein damit schon Risiken aus. Wer zu viel macht, bringt sich selbst in eine unnötige Haftungssituation, und ggf. seinen Auftraggeber ebenfalls.

4 a.) Eigene Grenzen kennen können
Fachwissen ist auch schon deshalb erforderlich, um die eigenen Grenzen zu erkennen. Die eigenen Grenzen zu kennen, ist aber von enormer Bedeutung: Nur dann nämlich kann man in der Lage sein, rechtzeitig andere Fachleute hinzuziehen und bewegt sich auf Terrain, auf dem man eigentlich nichts verloren hat.

Die Anforderungen an ein Sicherheitskonzept sind komplex und bei bestimmten Veranstaltungen derart vielfältig, dass eine Person alleine gar nicht in der Lage sein kann, alles zu wissen und zu können, sondern weitere Fachleute hinzuziehen muss. Diesen Zeitpunkt muss man aber erkennen können.

4 b.) Eigene Grenzen erkennen wollen
Wer seine Grenzen erkennt, muss sie nun auch noch akzeptieren. Viele Verantwortliche meinen, „Superman“ sein und ihrem Kunden zeigen zu müssen, dass sie alles können.

Es mag den einen oder anderen überraschen: Aber auch ein Rechtsanwalt weiß nicht alles und kann nicht alles. Auch ein Rechtsanwalt kann nicht zugleich stark sein im Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Europarecht, Mietrecht usw., obwohl wir an der Universität das alles mal gelernt haben. Entweder kratze ich dann immer nur an der Oberfläche der einzelnen Themen, oder ich beherrsche ein paar wenige Themen auch detailliert. Aber überall alle Details zu kennen, ist ausgeschlossen.

Das betrifft genauso den Ersteller von Sicherheitskonzepten: Auch er kann nicht alles wissen und können. Wenn er dann aber nur die Punkte in sein Konzept schreibt, in denen er sich auskennt, dann ist das Konzept eben unvollständig.

5.) Erfahrung
Vielfach spielt die Erfahrung auch eine wichtige Rolle, wenn man bspw. weiß, wie Besucher oder Beteiligte auf eine geplante Sicherheitsmaßnahme reagieren.

Erfahrung kann allerdings auch zu gefährlicher Routine oder Nachlässigkeit führen.

6.) Verantwortungsbewusstsein
Die beste Ausbildung, das größte Fachwissen und die meiste Erfahrung hilft wenig, wenn der Verantwortliche nicht das erforderliche Verantwortungsbewusstsein hat. Der Ersteller eines Sicherheitskonzepts muss wissen, dass er bzw. seine Maßnahmen mit zu den letzten Vorkehrungen gehören, die Schäden verhindern können.

Der Ersteller bzw. Berater muss persönliche und wirtschaftliche Bedenken hintenanstellen können und darf nur den Fokus auf seinen Auftrag haben.

Es darf ihm nicht darum, gehen, die Veranstaltung „auf Biegen und Brechen“ durchführbar zu machen und dafür die Umgehung unabdingbarer Vorschriften in Kauf zu nehmen.

7.) Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit ist für mich ein wesentlicher Erfolgsfaktor: Steht der Ersteller des Sicherheitskonzepts zu sehr unter der Fuchtel des Veranstalters und ist von diesem finanziell abhängig, wird er vermutlich eher auf aufwändige bzw. kostenauslösende Maßnahmen verzichten, um seinem Geldgeber zu gefallen.

8.) Neugierde, Fragen stellen, Auftragsbearbeitung
Ein beauftragter Ersteller von Sicherheitskonzepten oder Berater, der sich wenig für die Veranstaltung interessiert, ist oftmals kein guter Berater. Er muss Fragen stellen und Informationen haben wollen.

Hier offenbart oft schon der erste Schritt der Zusammenarbeit so einiges: Legt der Auftragnehmer sofort stürmisch los, oder klärt er erst einmal mit Bedacht seinen Auftrag? Dazu sollte erst einmal wissen, was auf ihn zukommt, um entscheiden zu können, ob er der Verantwortung gerecht werden kann.

Die Liste der Kriterien kann man sicherlich noch weiter ausbauen und um einige Punkte verlängern. Aus Sicht des Auftraggebers gibt es leider oftmals wenige Möglichkeiten, die Qualität eines Erstellers bzw. Beraters zu überprüfen. Da können ggf. aber Empfehlungen und Referenzen helfen, und oftmals „der erste Eindruck“.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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