(openPR) Über 1,4 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Demenz. Davon sind zwei Drittel an Alzheimer erkrankt.
„Es ist eine tägliche und eine schwierige Herausforderung, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu pflegen“, so Beate Ruland, Vorsitzende der AWO Mittelrhein. „Pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf die bestmögliche Hilfe und Betreuung. Das lässt sich nur verwirklichen, wenn wir den Betreuenden zuhause und den pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ambulanten und stationären Einrichtungen unterstützend zur Seite zu stehen“. Die AWO kümmert sich von jeher unterstützend und helfend um von Demenz Betroffene und deren Angehörige.
In den 26 Senioreneinrichtungen der AWO am Mittelrhein werden rd. 3.150 Menschen betreut. Auf den steigenden Anteil von Menschen mit Demenz reagiert die AWO mit angepassten Lebens- und Wohnkonzepten, wie z. B. dem „3-Welten-Konzept“. Der Leitgedanke des Konzepts besteht darin, dass an Demenz erkrankte Menschen im Verlauf ihrer Erkrankung drei grundsätzlich verschiedene Lebens- und Bedürfniswelten durchlaufen, die mit dem Schweregrad der Demenz einhergehen.
So werden für Menschen mit leichter Demenz Orte der Begegnung und Kommunikation geschaffen. Bei Menschen mit mittelschwerer Demenz werden die motorischen Fähigkeiten gestärkt. Menschen mit schwerer Demenz, die am Ende ihres Lebens körperlich nicht mehr mobil sind, erhalten durch Sinnesanregungen, eine behagliche Atmosphäre sowie basale Stimulation die nötige Zuwendung. Das Konzept passt die Betreuung und die Pflege durch eine besondere Raum-, Farb- und Lichtgestaltung und vor allem durch besonders geschultes Personal, an die noch verbleibenden Fähigkeiten der dementiell veränderten Menschen an.
„Dies geht nur über Qualität und Engagement. Beides gewährleistet die AWO“, betont Beate Ruland. „Qualität hat dauerhaft aber auch ihren Preis. Deshalb ist es notwendig, die Finanzierungsgrundlage für die Pflege zu verbreitern und sozial gerecht zu gestalten.“ Damit verweist sie auf das Gutachten der AWO zur Finanzierung der Pflege über eine Bürgerversicherung welches zum Schluss kommt, dass Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen möglich sind, wenn alle Versicherungspflichtigen entsprechend ihrem Einkommen in eine Pflege-Bürgerversicherung einzahlen.















