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Dritte Speyerer Tagung E-Rechnung

09.09.201412:50 UhrIT, New Media & Software

(openPR) SEEBURGER begrüßt die EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
Bretten, 18. August 2014 - Am 26. Mai 2014 trat die EU-Richtlinie 2014/55/EU in Kraft. Auf der „Dritten Speyerer Tagung E-Rechnung“ am 30./31. Oktober 2014 treffen sich Experten zum nationalen Fachdialog zum Thema „Von der Kür zur Pflicht: Die elektronische Rechnung im Sog des neuen Vergaberechts.“


Die EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen, die der europäischen Norm eines semantischen Datenmodells für elektronische Rechnungen entsprechen. Das Datenmodell soll 36 Monate nach Inkrafttreten vorliegen, nach weiteren 18 Monaten wird die Umsetzung zwingend vorgeschrieben.
Essenzieller Inhalt der Richtlinie ist ein europäischer Standard für ein Datenmodell, das die elektronischen Rechnungsdaten auf inhaltlicher Ebene definiert. Dieser Standard muss von den Verwaltungen zu dem in der Richtlinie festgelegten Zeitpunkt verbindlich unterstützt werden. Das Europäische Committee für Normung (CEN) soll damit beauftragt werden, diese Norm zu definieren.
„Wir begrüßen die EU-Richtlinie 2014/55/EU und erwarten mit der Umsetzung der EU-Richtlinie einen europaweiten Schub für die Verbreitung und Harmonisierung der elektronischen Rechnungsverarbeitung (Versand, Empfang und Weiterverarbeitung). Dies ist unabhängig von den elektronischen Übertragungskanälen wie klassisches EDI (Electronic Data Interchange), Portallösungen (Web-EDI) oder Hybrid-Verfahren (Bilddokument mit strukturierten Rechnungsdaten, z. B. ZUGFeRD). Mit einer Verbreitung des elektronischen Rechnungsaustauschs ist nicht nur in den öffentlichen Verwaltungen zu rechnen sondern in allen Unternehmen kombiniert mit einer Europäisierung des ZUGFeRD-Standards. Behörden und Unternehmen, die zukünftig elektronisch Rechnungen im Order-to-Cash-Prozess versenden, werden diese auch elektronisch von ihren Geschäftspartnern einfordern. Behörden und Unternehmen, die eingehende elektronische Rechnungen im Purchase-to-Pay-Bereich einfordern, werden sich nicht verwehren können auch ihren Geschäftspartnern Rechnungen elektronisch zu senden. Egal aus welchem Blickwinkel betrachtet, der elektronische Rechnungsaustausch spart Zeit, Ressourcen und ist nachhaltig“, so Rolf Wessel, Produktmanager bei der SEEBURGER AG. „Eine aktive Begleitung in den nächsten 36 Monaten durch deutsche Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Softwareindustrie ist bei der Umsetzung der neuen Richtlinie unerlässlich. Dies wird durch die Unterstützung in Pilotprojekten, durch Einbindung und Abstimmung mit Experten in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung sowie im Rahmen praktischer Umsetzung erfolgen“, so Rolf Wessel.

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