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Die Vorsorge der Unternehmergattin

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(openPR) Die Versorgungslage von Frauen ist nicht gut. Kaum mehr als 500 Euro Rente erhalten Rentnerinnen derzeit im Schnitt – die Ehefrauen von Unternehmern stellen hierbei keine Ausnahme dar. Vor allem dann, wenn die Ehefrau im Betrieb mitarbeitet, trifft dies zu. Oft werden die Stellen als Minijob konstruiert, damit die Ersparnis bei den Sozialabgaben die Liquidität der Firma schont. Bei allen „großen“ Absicherungsüberlegungen steht zunächst der Unternehmer im Mittelpunkt – man lebt ja ohnehin aus einer gemeinsamen Kasse, das wird man auch im Alter so halten. Das kann gut gehen, muss es aber nicht.


Frauen leben im Schnitt schließlich einige Jahre länger als Männer.

Ohne eigene Absicherung läuft Frau schnell Gefahr, dass das Altersvermögen des Gatten schneller „verlebt“ wird, als gedacht war (z. B. große Anschaffungen, rasant steigende Lebenshaltungskosten, etc.). Sonderbelastungen wie der Pflegefall werden meist noch gar nicht berücksichtigt und reißen entsprechend große Löcher in den Versorgungsstock.

Im Ergebnis kann der Unternehmer zwar seinen eigenen Lebensabend vielleicht noch absichern – für die Ehefrau wird es aber zunehmend dünner. Damit der gemeinsame dritte Lebensabschnitt für beide Ehepartner planbarer wird, sollte auch „die Frau an seiner Seite“ mindestens diese drei eigenen Absicherungen vorweisen können: Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsschutz, Pflegeergänzung.

Das macht uns nachdenklich
- In einer Aussprache des Bundestags im Dezember 2012 wurde unter anderem angemerkt, dass Rentnerinnen im Durchschnitt nur 541 Euro Altersrente erhalten.
- Ein heute 65jähriger Mann kann damit rechnen, noch 17,5 Jahre zu leben. Bei einer heute 65jährigen Frau sind es fast fünf Jahre mehr. Tendenz steigend.
- Das Max-Planck-Institut veröffentlichte 2012 Studienergebnisse, nach denen man in Pflegestufe II noch mind. zwei Jahre lebt. In dieser Zeit müssen auf Basis der heute durchschnittlichen Pflegeheimkosten mehr als 30.000 Euro aus eigenen Mitteln zugezahlt werden.
- fast jede zweite Ehe wird geschieden.

Jeder Mensch hat diese drei Grundversorgungsprobleme, jeder Mensch sollte daher auch eine eigene Lösung haben.

Doch bereits vor dem Ruhestand droht Ungemach: Was, wenn der Unternehmer stirbt? Eine Todesfallabsicherung für den Ehegatten ist ein absolutes Muss! Die gewählte Absicherung muss dabei ausreichend hoch gewählt werden. Sie muss genügen, um die fehlenden Einkünfte für drei bis fünf Jahre aufzufangen, sämtliche Verbindlichkeiten der Firma auszugleichen und bei Bedarf die anfängliche Vergütung eines Geschäftsführers aufzubringen. Mit einem eventuellen Verkauf der Firma sollte hier nie kalkuliert werden. Dafür muss immer erst einmal ein Käufer und im zweiten Schritt auch ein ausreichend hoher, angemessener Kaufpreis gefunden werden. Vor allem letzteres wird schwieriger, wenn der Geldbeutel drückt. Wer nach seinem Ableben keine Sintflut erwartet, sondern auf ein angenehmes Weiterleben seiner Familie hofft, sollte Vorkehrungen treffen.

Wie Sie darauf reagieren sollten und welche Möglichkeiten es gibt erfahren Sie bei uns. Wir helfen gerne.

Die Honawu GmbH können Sie von Mo.- Fr. in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon +49.(0)202.445880 oder per eMail unter E-Mail erreichen. Gerne können Sie uns auch im Netz unter www.Honawu.de besuchen oder laden Sie sich einfach unsere Honawu-App - mit Direktkontakt - auf Ihr Smartphone (für iPhone oder Android-Geräte).

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