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Staatliche Förderung von Einbruchschutz bei Umbau oder Renovierung

28.08.201419:59 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Staatliche Förderung von Einbruchschutz bei Umbau oder Renovierung
BKH Sicherheitstechnik KG
BKH Sicherheitstechnik KG

(openPR) Wer gerade umbaut oder renoviert, empfiehlt die polizeiliche Kriminalprävention, von Anfang an auch aufeinander abgestimmte technische Sicherungsmaßnahmen mit einzuplanen.

Es ist in der Regel günstiger, die geeignete Sicherungstechnik sofort einzubauen, als später aufwändig nachzurüsten.

Staatliche Förderung

Ab sofort besteht die Möglichkeit, auch Fördermittel für Einbruchschutzmaßnahmen zu beantragen. Seit Juni 2014 fördert die KfW im Rahmen ihrer Förderprodukte "Energieeffzient Sanieren" und "Altersgerecht Umbauen" auch den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren.

Beim Förderprodukt "Energieeffzient Sanieren" werden Aufarbeitung von Fenstern und nachträglicher Einbau von Rollläden und Fenstergittern gefördert.

Wer das Förderprodukt "Altersgerecht Umbauen" in Anspruch nimmt, kann sich neben dem Einbau einbruchhemmender Türen auch die Nachrüstung mit Mehrverriegelungen, Zusatzschlössern, Einbruchmeldeanlagen, Bewegungsmeldern, Türspionen, Türkommunikation fördern lassen.

Beide Förderprodukte können kombiniert werden.

Vor Beginn der Sanierung sollten Sie sich zum Thema Einbruchschutz professionell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Thema Sicherheitsberatung finden auch auf unserer BKH-Homepage www.bkh-sicherheit.de

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