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Schneekoppe meldet Insolvenz im Schutzschirmverfahren an – Mittelstandsanleihe betroffen

Bild: Schneekoppe meldet Insolvenz im Schutzschirmverfahren an – Mittelstandsanleihe betroffen
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Das Traditionsunternehmen Schneekoppe hat Insolvenz im Schutzschirmverfahren angemeldet. Betroffen sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe (WKN A1EWHX), die das Unternehmen 2010 herausgegeben hatte.

Schneekoppe hatte die Anleihe über insgesamt zehn Millionen Euro im September 2010 herausgegeben. Die Anleihe ist mit 6,45 Prozent jährlich verzinst. Die Zinsen sind immer im September des Folgejahrs fällig. Genau das war jetzt offenbar der Grund für den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Tostedt. Wie das Unternehmen mitteilt, hätten die im September fälligen Zinszahlungen dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt sei. Daher sei das Schutzschirmverfahren beantragt worden. Der eingeschlagene Sanierungskurs solle fortgesetzt werden und die Anleihe-Gläubiger in Kürze weitere Informationen erhalten.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „In den kommenden drei Monaten muss Schneekoppe nun ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeiten. Ob dies gelingt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Die betroffenen Anleihe-Gläubiger sollten in jedem Fall ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.“

In den vergangenen Monaten ist es vermehrt zu Ausfällen auf dem Markt der Mittelstandsanleihen gekommen. Schneekoppe ist kein Einzelfall. „Die Anleihen werden oft herausgegeben, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon da sind. Der gute Name des Unternehmens und ein durchaus ansehbarer Zinssatz machen die Anleihe für Anleger interessant. Doch das frische Kapital hilft dann oft nur kurzfristig und wenn die Zinsen bezahlt werden sollen, wird es eng. Wenn es zur Insolvenz kommt, zahlen meistens auch die Anleger die Zeche“, so Cäsar-Preller.

Damit es nicht soweit kommt, empfiehlt Cäsar-Preller, die Möglichkeiten auf Schadensersatzansprüche rechtzeitig prüfen zu lassen. Ansatzpunkte können beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung oder fehlerhafte bzw. unvollständige oder irreführende Angaben im Verkaufsprospekt sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://anlegerschutz-news.de/

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