openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Allheilmittel Einschreiben? Leider nein…

07.08.201419:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Allheilmittel Einschreiben? Leider nein…

(openPR) Sichere Zustellung mit einem Einschreiben? Ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn man einer anderen Person einen Brief schicken möchte und es wichtig ist, dass man den Erhalt des Briefes später auch nachweisen kann, dann setzen viele auf das berühmte Einschreiben. Das sind oft aber vergebene Liebesmüh und unnötige Kosten:



Wird das Schreiben als Einwurfeinschreiben verschickt, dann kann man im Streitfall (= wenn der Empfänger behauptet, das Schreiben nicht bekommen zu haben) nur nachweisen, dass ein Postbediensteter ein Schreiben in irgendeinen Briefkasten eingeworfen hat. Eine für den Zivilprozess erforderliche Sicherheit, dass es der Briefkasten des Empfängers war, gibt es dann aber nicht.

Auch das Einschreiben per Rückschein birgt aber Probleme in sich. Beim Einschreiben mit Rückschein klebt der Absender eine Antwortkarte auf den Brief. Der Postbote drückt dem Empfänger den Brief in die Hand, der Empfänger unterschreibt die Postkarte = den Rückschein, den der Postbote dann wieder zurückschickt an den Absender.

Folgende Probleme kann es dabei geben:
• Die Unterschrift auf der Rückscheinkarte kann unleserlich sein, oder sie wurde vergessen. Dann ist der Rückschein wertlos.
• Selbst wenn nachweisbar ist, dass der Empfänger den Rückschein unterschrieben hat, kann man damit nur nachweisen, dass er den Umschlag erhalten hat – was in dem Umschlag war, ergibt sich aber nicht aus dem Rückschein. Dem kann man nur entgegenwirken, dass der Absender einen Zeugen beauftragt, eine Kopie des Schreibens anzufertigen. Auf der Kopie notiert sich dann der Zeuge, wann er das Original einkuvertiert, mit dem Rückschein versehen und bei der Post aufgegeben hat. Die Notiz ist erforderlich, damit im Streitfall sichergestellt ist, dass der Zeuge sich (1.) erinnern und (2.) das fragliche Schriftstück sicher identifizieren kann. Die Notiz sollte dementsprechend gut verwahrt werden.
• Selbst wenn man aber den Zeugen bemüht – es gibt noch ein Risiko, auf das der Absender keinen Einfluss hat: Der Empfänger ist abwesend. Der Postbote wirft dann nur eine Empfangsnachricht in den Briefkasten, dass er ein Einschreiben bei der Postfiliale abholen könne. Mit dieser Nachricht aber gilt das Einschreiben noch nicht als zugegangen. Denn ein Zugang im Rechtssinne liegt nur vor, wenn der Brief in den Machtbereich des Empfängers so eingegangen ist, dass er hiervon Kenntnis nehmen kann. Befindet sich das Einschreiben aber in der Filiale, und hat der Empfänger nur die Abholnachricht, befindet sich das Schreiben nicht in seinem Machtbereich. Holt er das Einschreiben also nicht ab, geht es ihm auch nicht zu.

Empfehlung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass der Empfänger Ihr Schreiben nachweisbar erhält, dann wählen Sie mehrere Kommunikationswege:
• Einmal per Normalpost,
• gleichzeitig per Einwurf-Einschreiben (mithilfe des Zeugen),
• vorab per Fax und/oder per Mail
• und lassen ggf. einen Zeugen beim Empfänger anrufen, ob er das Schreiben erhalten habe.
• Denkbar ist auch, den Empfänger durch eine Frage im Schreiben zu einer Antwort zu motivieren: Beantwortet er diese Frage, dann ließe sich damit auch nachweisen, dass er den Brief erhalten hat.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 809922
 780

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Allheilmittel Einschreiben? Leider nein…“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Wann eine Wohnungskündigung per Einschreiben rechtssicher ist
Wann eine Wohnungskündigung per Einschreiben rechtssicher ist
Kündigt der Mieter seine Mietwohnung fristgerecht per Übergabe-Einschreiben, so ist diese auch dann gültig, wenn der Vermieter das Einschreiben erst verspätet bei der Post abholt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Nürnberg, 11. März 2010. Die Kündigung einer Mietwohnung per Übergabe-Einschreiben kann eine sichere Sache sein. Auch dann, wenn …
Bild: Mietverträge rechtssicher kündigenBild: Mietverträge rechtssicher kündigen
Mietverträge rechtssicher kündigen
… Zeitmietverträge sind oft von der Drei-Monats-Frist ausgenommen: Ist das Kündigungsrecht vertraglich ausgeschlossen, müssen beide Parteien die vereinbarte Mietdauer einhalten. Kündigung per Einschreiben oder persönlich? Die meisten Mieter entscheiden sich dazu, ihre Kündigung dem Vermieter per Einschreiben zustellen zu lassen. Dabei ist das unsicherer …
Bild: Die Kunst des EinschreibensBild: Die Kunst des Einschreibens
Die Kunst des Einschreibens
Ein Brief per Einschreiben kann ein Beweismittel für den Zugang dieses Schreibens sein – aber nur, wenn man bestimmte Dinge beachtet: Alleine das Einschreiben selbst hilft so gut wie gar nichts, sondern kostet nur Geld. Will man eine Rechnung oder andere Unterlagen einem Empfänger zustellen und dies später nachweisen können, kann man dafür u.a. ein Einschreiben …
Bild: Inkassobüro aus Berlin verschickt Urteil des Amtsgerichts Detmold (Az. 7 C 1/11)Bild: Inkassobüro aus Berlin verschickt Urteil des Amtsgerichts Detmold (Az. 7 C 1/11)
Inkassobüro aus Berlin verschickt Urteil des Amtsgerichts Detmold (Az. 7 C 1/11)
… Geschäftsbedingung („AGBs“). Selbstverständlich kommt auf diese Weise kein Vertrag zustande! Betroffene Verbraucher müssen diese Outlet-Rechnungen keinesfalls bezahlen. Sie sollten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und keine Zahlungen leisten. Leider ist es mit der Nicht-Zahlung nicht getan. Registriert der …
Bild: Endlich gut schlafenBild: Endlich gut schlafen
Endlich gut schlafen
… Jahren eine Schlafschule. Sie vermittelt den Teilnehmern in sechs, jeweils zweistündigen Einheiten, mit welchen Tricks und Entspannungstechniken sie erholsamer schlafen können. „Ein Allheilmittel gegen Schlafstörungen existiert freilich nicht“, betont Knaack. Wichtig sei es, bei jedem Einzelnen die eigentliche Ursache zu ergründen. Die nämlich könne …
Bild: eMail-Einschreiben: Die digitale Form des EinschreibensBild: eMail-Einschreiben: Die digitale Form des Einschreibens
eMail-Einschreiben: Die digitale Form des Einschreibens
Schon seit vielen Jahrzehnten hat sich das Brief-Einschreiben bewährt. Mit einschreiben.online betritt nun ein neuer Anbieter den Markt und hat die Idee des Einschreibens ins digitale Zeitalter übertragen. Das Versenden eines digitalen Einschreibens wird nun so einfach wie das Versenden einer eMail.eMail-Einschreiben mit Rückschein und verschlüsselter …
BCS stellt Version 1.0 des Plug-In zur Integration von Visual Paradigm und RuleXpress auf der DMS Expo vor
BCS stellt Version 1.0 des Plug-In zur Integration von Visual Paradigm und RuleXpress auf der DMS Expo vor
die leider nicht auf die DMS Expo kommen können bietet BCS – Dr. Jürgen Pitschke auf www.enterprise-design.eu nach kurzer Registrierung den Download der Software. Desweiteren kann man sich auch für eine kostenfreie Teilnahme an einer geführten Online Demo durch Installation und Nutzung des Plug-Ins einschreiben.
Bild: Legale Verfolgung - Briefversand der neuen ArtBild: Legale Verfolgung - Briefversand der neuen Art
Legale Verfolgung - Briefversand der neuen Art
… Brief rentiert sich das Angebot. Somit können Firmenkunden Lager- und Leasingkosten für eine eigene Druckstraße sparen. Neben den normalen Schreiben wurde das Angebot nun um Einschreiben erweitert. Sowohl Einschreiben per Einwurf, wie auch das online nachverfolgbare Einschreiben und das Einschreiben mit Rückschein lassen sich direkt bei der Übergabe des …
Bild: Klink Wohnbau zahlt nicht - Anleger warten auf ihr Geld - Erneuter UmzugBild: Klink Wohnbau zahlt nicht - Anleger warten auf ihr Geld - Erneuter Umzug
Klink Wohnbau zahlt nicht - Anleger warten auf ihr Geld - Erneuter Umzug
… die abgelaufen waren, bis heute nicht abgerechnet und ausgezahlt wurden. Ein Anleger berichtete dem BSZ e.V. davon, dass der Vertretungsberechtigte Dietmar Klink mit Einschreiben/Rückschein aufgefordert wurde, die Verträge abzurechnen und auszubezahlen, das Einschreiben sei auch von Herrn Klink quittiert worden. Der Anleger berichtet davon, dass er mit …
Bild: OneLetter ermöglicht Einschreiben vom iPhoneBild: OneLetter ermöglicht Einschreiben vom iPhone
OneLetter ermöglicht Einschreiben vom iPhone
… und garantiert Ihnen nicht das zeitnahe Ankommen. OneLetter für den AppStore und iTunes ändert dies nun: Versenden Sie Briefe als normalen Brief oder Einschreiben. Hierbei kann unter Einschreiben Einwurf, dem normalen Einschreiben und Einschreiben Rückschein unterschieden werden. OneLetter ermöglicht ebenfalls bei der Erstellung des Briefes über das …
Sie lesen gerade: Allheilmittel Einschreiben? Leider nein…