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Erhöhte Anforderungen für einen Sanierungskredit oder Zuschuss der KfW

10.07.201418:34 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Seit Juni vergibt die KfW Ihre Energieeffizienz-Fördermittel nur noch, wenn ein Sachverständiger bei den Modernisierungsarbeiten eingebunden wird. Damit hat die KfW die Anforderungen in ihren Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" weiter verschärft und landet so schnell in der Debatte vieler Hauseigentümer, Energieberater, Planer und Handwerker. Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Braucht man einen Energieberater oder einen Sachverständigen oder etwa beides? Warum einen Berater aus der Expertenliste? Kann mein Handwerker den Energieberater nicht einfach mitbringen?



Energieeffizient Sanieren ist Programm

Die KfW fördert im Programm „Energieeffizient Sanieren“ grundsätzlich nur Maßnahmen, die bereits heute über den gesetzlichen Standard hinaus gehen. Wer heute schon mehr tut, kriegt, quasi als Belohnung, ein zinsgünstigen Modernisierungskredit zu derzeit 1%. Private Hauseigentümer können als Alternative zum Kredit auch einen Zuschuss von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten wählen. Die anspruchsvollen KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen stellen zweifelslos hohe Anforderungen. Die Erfahrung zeigt dabei: Die beste Wärmedämmung bringt allerdings nichts, wenn sie nicht richtig eingebaut ist.

Qualitätssicherung

Die jetzigen Änderungen betreffen daher auch die Qualitätssicherung, die Unabhängigkeit des Sachverständigen und die Energieeffizienz-Expertenliste. Damit will die KfW absichern, dass die Fördergelder auch wirklich dafür eingesetzt werden, wozu sie vorgesehen sind und die Hauseigentümer auch wirklich, die versprochenen Einsparpotenziale erreichen.
Eine kontinuierliche Qualitätssicherung soll die Umsetzung der Förderstandards während des gesamten Bauprozesses gewährleisten. Kein einfaches Unterfangen – von der Planung und Berechnung, über die Fördermittelbeantragung, in der Umsetzung bis hin zur Fertigstellung gilt es die energetischen Komponenten im Blick zu behalten. Das soll ein Energieberater sicher stellen.

Energieeffizienz-Expertenliste

Der muss seit Juni 2014 in die „qualitätsgesicherte Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sein. Die Expertenliste wurde vom BMWi und dem damaligen BMVBS gemeinsam mit dem BAFA und der KfW eingerichtet. Ausgehend von bestimmten Grundqualifikationen, regelmäßigen Weiterbildungen, und dem Nachweis von Praxisleistungen, sind weitere Zusatzqualifikationen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz definiert. Dadurch soll eine einheitlich hohe Qualität der eingetragenen Experten in der Liste gewährleistet werden.

Wichtig zu wissen: Die KfW spricht von einem Sachverständigen, auf der Liste heißt er Energieeffizienz-Experte - gemeint ist letztendlich ein neutraler Energieberater, der alle Qualifizierungen mitbringt.


Kein Energieberater – keine Förderung

Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaussanierungen heißt das: Der Bauherr muss bei seinem geförderten Vorhaben für die energetische Beratung, Planung und Baubegleitung einen Sachverständigen aus der Expertenliste auswählen und beauftragen. Geschieht das nicht, gibt’s keine Förderung.

Ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Neutralität des Beraters. Bei geförderten Einzelmaßnahmen kann der Energieberater mit den bauausführenden Unternehmen verbunden sein, sofern der, in der Expertenliste eingetragen ist.
Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus hingegen darf der Energieberater weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden sein, noch ihre Lieferungen und Leistungen vermitteln. Hier muss der Energieberater gesondert beauftragt werden, um die Energieeffizienz-Schwerpunkte der Bauausführung auch objektiv kontrollieren zu können.

Zuschuss für den Energieberater beantragen

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird von der KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten (max. 4.000 € pro Vorhaben) im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ gefördert.

Nicht nur die KfW fördert

In Deutschland warten derzeit über 6.000 Bau- und Sanierungsförderungen (www.foerderdata.de) darauf, abgerufen zu werden. Profitieren kann allerdings nur, wer passende Fördertöpfe auftut und die finanzielle Unterstützung beantragt. Der Großteil sind regionale Zuschüsse. Städten und Gemeinden beteiligen sich oftmals an den Modernisierungskosten der heimischen Hauseigentümer. Der Vorteil: Durch Stadt oder Gemeinde kann der KfW-Zuschuss bisweilen auf bis zu 20 % der Kosten aufgestockt werden. Mintunter stellt der Stadt-Zuschuss sogar eine einträgliche Alternative zur KfW dar, besonders bei Einzelmaßnahmen. Vergleichsweise geringere Anforderungen, eine leichtere Antragstellung und weniger Aufwand sprechen oftmals für sich.

Weiterführende Informationen:
Kostenlose Fördermittel-Suche: www.foerderdata.de
Hilfe beim Förderantrag: www.foerderdata.de/foerdermittel-beschaffungsservice
Energieberater finden: www.den-ev.de

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