(openPR) Eine fehlerhafte Zeitungsmeldung zum Ablauf einer KfW-Fördermaßnahme bei der Bausanierung führte zu viel Verwirrung bei den Verbrauchern. „Da war wohl Wunsch Vater des Gedankens“ so Dipl.-Ing. und KfW Sachverständiger Raymond Krieger vom Bremer Ingenieurbüro BAUTEG aus Bremen.
Jeder KfW Antrag, auch die Einzelmaßnahme, sei es Kredit oder Förderung, muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Dieser Sachverständige muss in der www.energie-effizienz-experten.de zugelassen sein. Einzige Neuerung ist, dass Handwerker, die in der Liste stehen, für Bauvorhaben an denen sie nicht beteiligt sind, jetzt auch zeichnen dürften. Ob und wen das nützen soll, sei einmal dahingestellt, so der Energieexperte Krieger. Hier scheint es eher ein Kniefall an eine bestimmte Lobby zu sein, der aber in der Praxis wohl eher keine Auswirkungen haben wird. Denn der Handwerker als Sachverständiger muss genauso alle Regeln einhalten, wie der Ingenieur. Und diese sind bei der Flut an Merkblättern Normen und Vorschriften immens. Am besten ist der Bauherr bei einem unabhängigen und kompetenten Energieberater aufgehoben, der mit seiner neutralen Beratung die Sanierung von Anfang bis Ende begleitet. Zudem das Honorar dafür von der KfW auch noch mit bis zu 50% bezuschusst wird.
Nähere Informationen zur Energiesparberatung-vor-Ort erhalten Sie bei
beim Bremer Ingenieurbüro BAUTEG unter Telefon 0421/1652927,
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