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Schon heute an morgen denken

16.03.200614:47 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Betriebskrankenkasse (SBK) rät zur Prophylaxe und zum Abschluss einer Zahnersatz-Zusatzversicherung

München, 16. März 2006 – Anfang 2005 sind die Änderungen im Bereich Zahnersatz in Kraft getreten. Seitdem haben Patienten zwar mehr Wahlmöglichkeiten, wenn es um ihre Zahngesundheit geht, müssen dafür aber oft auch tiefer in die eigene Tasche greifen. Die Folgen davon sind bereits ersichtlich: Nach Angaben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden viele genehmigte Heil- und Kostenpläne nicht durchgeführt. Das heißt, die Patienten


lassen notwendige Behandlungen mit Zahnersatz wegen der höheren Eigenbeteiligung nicht vornehmen. Sollte dieser Trend anhalten, droht laut GKV eine Verschlechterung der Zahngesundheit.

Um dem entgegenzuwirken, rät die SBK gesetzlich versicherten Patienten, alle Prophylaxe-Möglichkeiten zu nutzen. Neben einer guten Mundhygiene sind regelmäßige professionelle Zahnreinigungen durch den Zahnarzt und eine Fissurenversiegelung der Molaren (Mahlzähne) bei Kindern und Jugendlichen höchst sinnvoll, um späteren Zahnerkrankungen vorzubeugen.
Darüber hinaus können sich Versicherte aber auch gegen finanzielle Mehrbelastungen infolge später auftretender Zahnerkrankungen absichern. So bietet die SBK ihren Kunden in Kooperation mit der Barmenia einen lukrativen Rundum-Schutz im Bereich Zahnersatz an. Ziel ist es, das finanzielle Risiko, mit dem komplizierte und umfangreiche Zahnbehandlungen verbunden sind, so gering wie möglich zu halten.

Damit im Ernstfall möglichst niedrige Restkosten anfallen, können SBK-Kunden auf Wunsch außerdem eine kostenlose Zahnersatzberatung in Anspruch nehmen. Die SBK rät, sich vor jeder Behandlung einen so genannten Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt geben zu lassen, diesen Plan mit dem SBK-Kundenberater zu besprechen und nichts voreilig zu unterschreiben. In komplizierten Fällen kann es außerdem sinnvoll sein, eine zweite medizinische Meinung einzuholen. Auch hierbei unterstützt die SBK ihre Versicherten. Darüber hinaus können sich Kunden bei der Medizinischen Hotline der SBK unter (01 80) 100 02 00 (zum Ortstarif) über alternative Versorgungsformen und deren Vor- und Nachteile informieren. Schließlich rundet das Zahn-Zusatzversicherungsangebot der Barmenia die Angebotspalette der SBK ab und schützt vor teuren Überraschungen beim Zahnersatz.

Beispielrechung
Ein Kunde braucht im Backenzahnbereich (Zahn 26) eine Krone:
Da der Zahn außerhalb der sog. Verblendgrenze liegt, kann der Versicherte den Festzuschuss nur für eine Goldkrone (Gesamtkosten ca. 300 €) bekommen:

Ohne Bonus beträgt der Festzuschuss 115,27 €.

Wählt er anstelle einer Goldkrone, eine Vollkeramikkrone oder eine keramisch vollverblendete Krone (in beiden Fällen ist die Krone dann zahnfarben), erhöhen sich die Gesamtkosten auf ca. 700-750 €. Der Kassenzuschuss bleibt der gleiche.

Wichtig: In beiden Fällen ist der Zahnarzt in seiner Preisfindung relativ frei, wenn der Kunde sich für etwas anderes als die Kassenversorgung entscheidet. Der Gesamtpreis kann daher auch noch etwas höher sein.

Hohe Kundenzufriedenheit bei der SBK
Die SBK berät Kunden schon seit rund 20 Jahren zum Thema Zahnersatz. Dass diese Beratungskompetenz sehr geschätzt wird, zeigt sich in der hohen Kundenzufriedenheit, die jährlich abgefragt wird. Das Ergebnis von 2005: 52 Prozent der Kunden sind mit der SBK sehr zufrieden, 29 Prozent sind vollkommen zufrieden, 17 Prozent sind zufrieden.
(Quelle: Prof. Homburg & Partner, 2006)

3-stufige Zahnersatzberatung bei der SBK:
1. persönliche Beratung durch Kundenberater
2. telefonische Beratung durch Experten der medizinischen Hotline
3. persönliche Beratung – Die SBK unterstützt Kunden, bei denen es ratsam erscheint, eine Zweitmeinung eines Zahnarztes einzuholen.

Die SBK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die für jeden geöffnet ist. Bundesweit betreut sie rund 664.000 Versicherte in 76 Geschäftsstellen. Telefonisch ist die SBK rund um die Uhr erreichbar unter der Service-Hotline (0180) 2 21 23 25. Anrufer werden wochentags von 8 bis 17 Uhr automatisch an die nächste Geschäftsstelle geleitet.

Alle weiterführenden Informationen oder Bildmaterial der SBK erhalten Sie über:

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