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Selbstständige und Freiberufler brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung

23.06.201418:46 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Wer zählt zu den Freiberuflern?
Zu der Berufsgruppe der Freiberufler zählen alle Selbstständigen aus einem Heil- und Gesundheitsberuf, welche- anders als andere Selbstständige- weder Gewerbe anmelden, noch Gewerbesteuern zahlen müssen. Zu dieser Berufsgruppe zählen beispielsweise Krankengymnasten, Heilpraktiker oder Masseure.



Berufshaftpflichtversicherung
Wer mit oder an anderen Menschen arbeitet, der hat ein gewisses Risiko diesen Personen einen Schaden zuzufügen. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt alle Haftpflichtansprüche, welche durch das Ausüben der beruflichen Tätigkeit an fremden Sachen oder Personen entstanden sind. Im Vergleich dazu übernimmt eine private Haftpflichtversicherung nur Schäden, welche außerhalb des beruflichen Wirkens verursacht wurden. Eine solche Berufshaftpflichtversicherung kostet für Heilberufler wie z.B. Heilpraktiker oder Physiotherapeuten etwa 120 EUR - 180 EUR pro Jahr und greift vom ersten Tag an im vollen Umfang, sodass der Versicherte die Sicherheit erfährt, die er benötigt, um einen möglichen Schaden von bis zu fünf Millionen Euro abzusichern. Die Höhe des Beitrages ist abhängig davon, wie hoch die Deckungssumme ist und, ob eine weitere Nebenleistung, wie zum Beispiel eine private Haftpflichtversicherung, mit versichert wird. Die Anzahl der Mitarbeiter, welche bei der Berufshaftpflichtversicherung mit versichert werden, hat keinen Einfluß auf die Höhe der Beiträge. Alle angestellten Mitarbeiter des Selbständigen in einem Heil- und Gesundheitsberuf sind automatisch und kostenlos mitversichert.

Vorstellung der Continentale- Versicherung
Seit mehr als einhundert Jahren bietet der große deutsche Kompositversicherer Continentale Unternehmensverbund ein breites Angebot in allen Versicherungssparten an. Deutschlandweit sind dem Direktionsstandort des Mutterkonzerns dieses Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit eine Vielzahl an Regionaldirektionen und Vertriebspartner untergeordnet, welche vor Ort Kundenberatung und auch Leistungsabrechnungen durchführen. Den Fokus hat die Continentale schon seit Ihrer Gründung auf das Marktsegment der Heil- und Gesundheitsberufe gelegt und möchte auch in Zukunft diese weiterhin besonders im Fokus behalten. Weitere Schwerpunkte legt die Continentale im Bereich der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und speziellen Altersversorgungskonzepten gerade für die Angehörigen der "heilenden" Berufe.

Interview mit Herrn Czwikla
WUP: Sollte sich jeder Bürger versichern?
Herr Czwikla: Man muss es nicht, aber es ist ratsam, denn man kann nie wissen wann man für einen Schaden zu haften hat. Wir sind täglich in der Gesellschaft von anderen Menschen. Dabei kann immer etwas passieren. Somit sollte man abgesichert sein. Momentan haben wir in deutschen Haushalten eine Durchdringung von etwa siebzig Prozent was die Haftpflichtversicherung betrifft. Junge Leute sind bis zum Vollenden ihrer Erstausbildung noch bei ihren Eltern mitversichert. Nach dem Beenden dieser fallen sie dann aber stillschweigend und automatisch aus der elterlichen Versicherung heraus und sind gut beraten sich zeitnah selber eine Haftpflichtversicherung zulegen.

WUP: Warum benötigen gerade Selbstständige und Freiberufler eine Berufshaftpflichtversicherung?
Herr Czwikla: Wer an und mit anderen Personen arbeitet und sich in fremden Räumen bewegt trägt ein gewisses Risiko mit sich, einen Schaden zu verursachen. Sollte er einen Schaden verursachen, so haftet er unlimitiert und mit seinem gesamten privaten Vermögen. Somit ist es sinnvoll und dringend ratsam auch seine beruflichen Tätigkeiten abzusichern, damit mögliche Haftpflichtansprüche Dritter nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden können. Ich meine zudem, dass der Verursacher eines Schadens neben der rechtlichen Verpflichtung dem Geschädigten gegenüber auch eine moralische Verpflichtung hat, einen verursachten Schaden wieder gut zu machen, was meistens in Form von Schadenersatzzahlungen abgewickelt wird. Da Schadenersatzansprüche gerade auch bei Personenschäden in unkalkulierbare Höhe gehen können, helfen auch die ersparten Notgroschen nicht immer weiter. Die waren zudem ja in der Regel auch für andere Zwecke bestimmt.
Nicht selbstständig Tätige sind aber immer über den Arbeitgeber und dessen Berufshaftpflichtversicherung mitversichert. Sie haben hier also keinen Versicherungsbedarf.

WUP: Welche Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?
Herr Czwikla: Die Versicherung deckt den schuldhaft verursachten Vermögens-, Personen-, oder Sachschaden ab, welcher bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entsteht. Dabei ist es unwichtig, ob der Selbstständige selbst, oder sein Angestellter diesen zu verschulden hat. Daher ist es besonders wichtig sich und seine Angestellte gleich zu Beginn der Selbstständigkeit zu versichern.

WUP: Vielen Dank!

Kontakt
Continentale Versicherung
Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

Tel: 0511 - 51 51 21 54
Mail: E-Mail
Web: http://berufshaftpflichtversicherung1.de

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