(openPR) Bereits zum zehnten Mal findet in diesem Jahr der bundesweite „Tag der Verkehrssicherheit“ statt. Ziel der traditionell am dritten Samstag im Juni stattfindenden Aktionen ist es, das Thema Verkehrssicherheit auf breiter Ebene zu präsentieren. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, sich selbst zu schützen und die Unfallzahlen zu senken.
Bundesweit sind zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen geplant, die über das Thema Verkehrssicherheit informieren und aufklären. Einer Übersicht der Veranstaltungen in Ihrer Region finden Sie auf der Website www.tag-der-verkehrssicherheit.de.
Wie Sie mit einfachen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln Unfälle vermeiden zeigt Ihnen unser „Sicherheitsratgeber für Radfahrer“, den Sie auf der Website der Stiftung kostenlos bestellen können: www.hannelore-kohl-stiftung.de/publikationen/publikationsliste/ratgeber_sicherheit/#sicherheitsratgeber_radfahren)
Die wichtigsten Tipps haben wir kurz für Sie zusammengefasst:
Wirksamer Kopfschutz
Jeder Radfahrer sollte stets einen Helm tragen – auf langen und auf kurzen Strecken, beim Sport, in der Freizeit und auf dem Weg zur Arbeit oder in die Schule. Der Helm schützt den Kopf indem er bei einem Sturz die Wucht des Aufpralls abfängt und so verhindert, dass die gesamte Kraft auf die Schädeldecke übertragen wird.
Achten Sie beim Helmkauf auf folgende Punkte:
1. Der Helm muss passen – er darf nicht wackeln, aber auch nicht drücken.
2. Er muss Stirn, Hinterkopf und Schläfen abdecken.
3.Er sollte über ausreichend Lüftungsschlitze verfügen.
4. Der Kinnriemen muss fest, aber nicht unbequem sitzen und die Ohren müssen frei sein.
5. Der Helm sollte die Sicherheitszeichen „CE“ und „EN 1078“ aufweisen.
Für Kinder gilt:
1. Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, danach dürfen sie bis zum 10. Lebensjahr weiterhin den Gehweg nutzen.
2. Mit einem bunten Wimpel oder einer Fahnenstange sind Laufrad, Roller oder Fahrrad für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar.
3. Das Fahrrad hat die richtige Größe, wenn Ihr Kind auf dem Sattel sitzend mit den Füßen den Boden gut erreicht.
4. Und vergessen Sie nicht: Ob im Kindersitz, im Anhänger oder auf dem Fahrrad – ein Helm gehört immer dazu.
Aber Achtung: Nie mit Helm auf den Spielplatz! Beim Klettern und Spielen besteht die Gefahr des Hängenbleibens und somit Erstickens.
Das verkehrssichere Fahrrad
Damit Sie sicher am Verkehr teilnehmen können, sollte Ihr Rad über eine funktionstüchtige und sichere Ausrüstung verfügen.
Bremsen: Vorgeschrieben sind zwei unabhängig wirkende Bremsen, eine für das Vorderrad und eine für das Hinterrad.
Beleuchtung: Jedes Fahrrad muss mit einem weißen Scheinwerfer vorne (optimalerweise mit Halogenlicht) und einem roten Rücklicht hinten (am besten mit Standlicht) ausgerüstet sein, die durch einen Dynamo betrieben werden. Batteriebetriebene Leuchten können zusätzlich genutzt werden. Alle Elemente der Lichtanlage müssen das Prüfzeichen „K“ tragen.
Reflektoren: Vorgeschrieben sind insgesamt 11 Reflektoren: ein weißer Reflektor vorne, zwei rote Reflektoren hinten, vier gelbe Reflektoren in den Pedalen sowie je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen von Vorder- und Hinterrad bzw. Fahrradreifen mit seitlich reflektierenden Streifen.
Klingel: Erforderlich ist eine helltönende Klingel, die andere Verkehrsteilnehmer auf Sie aufmerksam macht.
Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll sind zudem rutschsichere Pedale. Sie bewahren Sie besonders bei Nässe vor einem Sturz vom Rad. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Kettenschutz. Er bewahrt nicht nur Ihre Kleidung vor Verunreinigungen, sondern verhindert auch, dass in die Kette gelangende Objekte zu einer unfreiwilligen Vollbremsung führen.
Lassen Sie Ihr Fahrrad regelmäßig – jedoch mindestens einmal jährlich – auf seine Verkehrssicherheit überprüfen. Kleinere Wartungsarbeiten wie z.B. die Kettenpflege
gewährleisten nicht nur Ihre Sicherheit, sondern verlängern auch die Lebensdauer Ihres Rades erheblich.
Wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer
1. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein (siehe Das verkehrssichere Fahrrad).
2. Allgemeine Verkehrsregeln wie Verkehrsregelung durch Ampeln sind auch für Radfahrer bindend.
3. Radfahrer müssen, wenn es keine gesonderten Wege gibt, auf der Straße fahren – ausgenommen sind Kinder bis zum zehnten Lebensjahr.
4. Für Radwege, die blau ausgeschildert sind, besteht eine Benutzungspflicht.
5. Auf Radwegen gilt prinzipiell das Rechtsfahrgebot. Nur bei entsprechender Kennzeichnung darf der Radweg in beide Fahrtrichtungen genutzt werden.
6. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen.
7. Telefonieren während der Fahrt ist verboten.
8. Bei Alkohol am Lenker gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer, Zuwiderhandlung kann zum Entzug des Führerscheins führen.











