(openPR) Die Bundesregierung hat kürzlich eine Reform beschlossen, die umfangreiche Änderungen im Bereich von Lebensversicherungen bringen soll. Das Besondere ist, dass die Reform nicht nur Änderungen für Verträge bringen soll, die nach In-Kraft-Treten der Reform abgeschlossen werden. Die geplanten Gesetzesänderungen sehen auch Auswirkungen für bestehende Verträge vor.
Wesentliche Änderung für Neuverträge ist die erneute Absenkung des Garantiezinses ab dem 1.1.2015 von 1,75 auf nun 1,25 Prozent. Im Gegenzug sollen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden zukünftig mehr an den sog. Risikoüberschüssen beteiligen, nämlich zu 90 % statt bisher 75 %. Darüber hinaus sieht die Reform vor, dass die Versicherungsunternehmen die Kosten der Lebensversicherungen für die Kunden transparenter gestalten. Zudem werden die Lebensversicherer durch die Reform angehalten, die Kosten insbesondere im Vertrieb zu senken.
Änderung der Beteiligung an Bewertungsreserven
Für bestehende Verträge bleibt der bisherige Garantiezins erhalten. Auch in die vom Versicherungsunternehmen vertraglich zugesagte Überschussbeteiligung wird durch den Gesetzentwurf nicht eingegriffen. Geändert werden soll jedoch die gesetzlich geregelte Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese Maßnahme kann für die Kunden zu geringeren Auszahlungen führen. Diese können je nach Vertrag mehrere Tausend Euro ausmachen.
Kündigung von Altverträgen
Ob es wegen der geplanten Änderung der Ausschüttung von Bewertungsreserven sinnvoll ist, einen bestehenden Lebensversicherungsvertrag zu kündigen, ist eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich ist eine Kündigung immer mit Verlusten verbunden. Die Kündigung lohnt sich daher nur in den Fällen, in denen die finanziellen Nachteile aufgrund der Kündigung durch die höhere Auszahlung bei den Bewertungsreserven kompensiert werden.
Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um prüfen zu lassen, ob eine Kündigung Ihres Versicherungsvertrages eine sinnvolle Alternative zur Fortführung darstellt.















