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Schiffsfonds: Wichtiger Schifffahrtindex auf Talfahrt

Bild: Schiffsfonds: Wichtiger Schifffahrtindex auf Talfahrt
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Baltic Dry Index (BDI) bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Seit März fällt der Index rapide, berichtet Fonds professionell. Das kann sich negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken.

Die Schifffahrt befindet sich schon seit geraumer Zeit in einer schweren Krise. Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten können nur niedrige Charterraten erzielt werden. Das haben schon viele Schiffsfonds-Anleger schmerzlich zu spüren bekommen, da die prognostizierten Erwartungen nicht erreicht werden konnten, Ausschüttungen ausblieben oder diverse Fonds Insolvenz anmelden mussten.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Der BDI ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung in der Schifffahrt. Fällt er weiter, deutet das auf Schwächen im Welthandel hin. Das wäre auch für Schiffsfonds-Anleger ein schlechtes Zeichen.“

Für den erfahrenen Juristen ist dies aber auch ein Hinweis, wie riskant eine Geldanlage in Schiffsfonds ist. „Die Entwicklung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Schwächelt zum Beispiel die chinesische Wirtschaft, kann das auch ein Fondsanleger in Deutschland zu spüren bekommen.

Umso unverständlicher sei es, dass Schiffsfonds immer wieder als renditestrake und sichere Kapitalanlage angepriesen wurden. „Das Gegenteil ist der Fall. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlust-Risiko. Also nichts für den sicherheitsorientierten Anleger“, so Cäsar-Preller. Das Problem sei, dass erfahrungemäß die Anleger in den Beratungsgesprächen nicht über die Risiken aufgeklärt worden seien. „Das sind dann klassische Fälle von Falschberatung, die an den Wünschen des Anlegers vorbeigeht. Allerdings können in diesen Fällen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt der erfahrene Jurist.

Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn die Bank nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen, erhalten hat, aufgeklärt hat. „Auch diese so genannten Kick-Back-Zahlungen müssen nach Rechtsprechung des BGH offengelegt werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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