(openPR) „Abfallverzeichnis-Verordnung - Bezeichnung und Einstufung von Abfällen“ lautet der Titel des Seminars, welches am 23. September 2014 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Die Bezeichnung und Einstufung von Abfällen, sind seit 2002 mit der Abfallverzeichnis-Verordnung, die das Europäische Abfallverzeichnis umsetzt, verbindlich geregelt.
Die sich daraus ergebenden Anforderungen gehören zur täglichen abfallwirtschaftlichen Praxis von Erzeugern und Entsorgern aber auch zu den behördlichen Überwachungsaufgaben und dem Betätigungsfeld von Untersuchungsstellen.
Obwohl die Einordnung von wesentlicher Bedeutung in der Praxis ist, sind die Regelungen der Abfallverzeichnis-Verordnung und ihre Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten z.T. unübersichtlich geregelt.
Dies und die Komplexität des Abfallbegriffs sowie die oftmals inhomogene Zusammensetzung der Stoffe/Gegenstände führen zu Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Einordnung.
Mit dem Seminar soll den Teilnehmern ein praxistaugliches Instrument zur Zuordnung der fraglichen Stoffe/Gegenstände an die Hand gegeben werden.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt.
Anfragen und Probleme können Sie als Seminarteilnehmer schon vorab senden.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 255€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/A140923.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/A140923.ics













