(openPR) "Bezeichnung und Einstufung von Abfällen - Abfallverzeichnis-Verordnung in Bezug zum Gefahrstoffrecht“ lautet der Titel des Seminars, welches am 04. September 2019 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Mit dem neuen Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), neuen Abfallverzeichnisverordnung sowie der neuen POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das neue GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
PROGRAMM
10.15 Uhr Begrüßung und Einführung
Einführung in das (neue) GHS-/CLP-System
- Risikomerkmale und Sicherheitsbestimmungen
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Neues Gefahrstoffrecht mit Bezug zum Abfallrecht
- Die (neue) Abfallverzeichnisverordnung
- HP-Kriterien
- Kennzeichnungsvorgaben und Grenzwerte gemäß TRGS-Vorgaben
12.15 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Die (neue) POP-Verordnung
- Beispiele für POP-haltige Abfälle
- Getrennthaltung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle
14.15 Uhr HBCD-Abfälle als Beispiel für POP-haltige Abfälle und Anwendung der neuen POP-Verordnung
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Übungen zur Einstufung und
Kennzeichnung nach Abfall- und Gefahrstoffrecht
- Fragen und Diskussion
15.45 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Abfallarten im Abfallverzeichnis, deren Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) versehen sind, sind gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der Eigenschaften aufweisen, die in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3, L 127 vom 26.5.2009, S. 24), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1357/2014 (ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 89) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.
Für die Einstufung der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 299€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/A190904.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/A190904.ics













