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Sicher unterwegs mit Pedelec und E-Bike

(openPR) Frühjahrszeit ist Radfahrzeit. Dabei sind auf Deutschlands Straßen immer mehr Pedelecs und E-Bikes unterwegs, die zum Teil hohe Geschwindigkeiten erreichen können. Nutzer sollten vor Gebrauch daher die Versicherungspflicht für ihr Elektrofahrrad überprüfen.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Pedelecs:

Kleinere Elektrofahrräder erreichen maximal 25 Stundenkilometer und werden auch „Pedelec 25“ genannt. Daneben gibt es die schnellere Klasse von Pedelecs zu der S-Pedelecs sowie E-Bikes zählen. Diese erreichen bis zu 45 Stundenkilometer. Da sich die einzelnen Fahrradtypen in Antriebsart, Leistung und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden, gelten für sie unterschiedliche Versicherungsvorschriften.

Kleinere Pedelecs (Pedelec 25) gelten als Fahrräder

Kleine Pedelecs haben einen Motor, der das Treten unterstützt. Sie bieten teilweise auch eine Anfahrhilfe. Diese Räder erreichen maximal 25 Stundenkilometer und dürfen auf dem Radweg gefahren werden. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, rät die LVM Versicherung, zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen. Wie normale Fahrräder sind die kleinen Pedelecs nicht gesondert versicherungspflichtig. Schäden, die der Fahrer unabsichtlich verursacht, sind in der LVM-Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Bei der LVM ist das Pedelec außerdem über die Hausratversicherung versichert, wenn es durch einen Einbruch in einen verschlossenen Raum gestohlen wird. Zusätzlich kann das Rad gegen einfachen Diebstahl abgesichert werden: Dann besteht rund um die Uhr Versicherungsschutz, wenn es im Freien mit einem Schloss gesichert war und geklaut wurde.

S-Pedelecs und E-Bikes über die Autohaftpflicht versichern

Die schnelleren S-Pedelecs und E-Bikes fahren auch ganz ohne Muskelkraft und dürfen nur auf der Straße gefahren werden. Fahrer müssen einen Helm tragen und den Führerschein der Klasse M besitzen. Wie ein 50er Roller benötigen S-Pedelecs und E-Bikes ein Versicherungskennzeichen inklusive des gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutzes. Der Haftpflichtschutz kommt für Schäden auf, die der Fahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Soll das Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert werden, so empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer LVM-Teilkaskoversicherung

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