(openPR) Sie wollen ein bestimmtes Produkt kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen? Nehmen wir an, Sie benötigen eine steuerrechtliche Auskunft von einem Fachanwalt für Steuerrecht.
Wie werden Sie bezahlen? Das heißt was verwenden Sie für Geld?
Der Rechtsanwalt erwartet, dass Sie mit Euro bezahlen. Sie aber besitzen viele Außenstände und nur wenig Bargeld. Sie müssen also die erforderliche Summe durch den Verkauf eines Teiles Ihrer Außenstände erst in Euro umtauschen ehe Sie die gewünschte Beratungsleistung in Anspruch nehmen können. Da es aber für Außenstände keinen festen Wechselkurs gibt, ist dieser Tausch nicht sehr empfehlenswert. Zumal für ausgeklagte Titel kaum mehr als 1 bis 5 Prozent des titulierten Betrages gezahlt werden. Da es am Markt kaum eine Nachfrage für titulierte Forderungen gibt, ist der Preis natürlich im Keller.
Der Rechtsanwalt ist jedoch an neuen Beratungsmandaten interessiert und hat gegen einen starken Wettbewerb zu kämpfen. Wenn ihm also ohne eigenes Zutun neue Mandanten zufließen würden, nähme er auch in Kauf nur einen Teil seines Honorars in Euro und den Rest in der Verrechnungseinheit EXO zu erhalten. Nur unter diesem Umstand kann er ja dieses Geschäft überhaupt machen.
Kommt eine Einigung zustande, haben beide Partner ein gutes Geschäft getätigt. Sie haben Ihre ausgeklagte Forderung endlich zu Geld gemacht. Der Rechtsanwalt hat einen neuen Mandanten gewonnen, den er sonst vielleicht nie bekommen hätte und dazu auch gleich einen zusätzlichen Umsatz erzielt, einen Teil in Euro einen Teil in EXO. Letzteren wird er dann wieder im Kreis der ESB-Teilnehmer ausgeben.
Das bedeutet: wenn Sie Ihren Kunden Einkaufskredite zur Verfügung stellen werden Sie dadurch nicht ärmer - das bleibt den anderen vorbehalten, die Kredite in Anspruch nehmen müssen. Die These, dass die Liquidität eines Unternehmens durch die Zahlungsunfähigkeit seiner Kunden erheblich eingeschränkt werden kann, trifft dann nur noch auf die Unternehmen zu die ihre Liquidität ausschließlich auf die gesetzlichen Zahlungsmittel stützen können.
Die ESB Teilnehmer haben erkannt, dass dieses Konzept für sie ein nützliches ökonomisches Entwicklungswerkzeug darstellt und zusätzlich die Funktion eines dynamischen intelligenten Marketinginstruments in geradezu idealer Weise erfüllt. - "Es funktioniert!"
EXPRESS INKASSO
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
Kundenberatung / Büro Dieburg
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
e-mail:
www.volle-kasse.de










