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Ausfallschutz bei falschen Zuzahlungsangaben

05.05.201416:05 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Essen, 5. Mai 2014 – Etwa 20 Prozent aller Rechnungsabsetzungen und -kürzungen begründen Kostenträger damit, dass der Versicherte entgegen der Angabe auf der Verordnung zuzahlungsbefreit oder aber zuzahlungspflichtig ist. Für Sanitätshäuser heißt es dann: Rechnungen schreiben und an den Versicherten oder Kostenträger senden. Diese Aufgaben selbst zu bewältigen nimmt viel Zeit in Anspruch. Vor allem dann, wenn der Patient nicht auf die Rechnungen reagiert, weil er zahlungsunwillig oder unbekannt verzogen ist. Viel Aufwand für meist geringe Beträge, doch monatlich summiert machen sie sich schnell bemerkbar.

Abhilfe bei falschen Zuzahlungsangaben verschafft der erweiterte Abrechnungsservice der opta data Gruppe. Dabei garantiert opta data einen hundertprozentigen Ausfallschutz und zahlt das Geld umgehend an das Sanitätshaus aus – egal ob die Rechnung vom Patienten oder Kostenträger gezahlt werden müsste. „Eine falsche Angabe der Zuzahlung war für uns als Sanitätshaus immer mit Aufwand in der Verwaltung verbunden“, sagt Claudia Ermers von der Sanitätshaus Ermers GmbH aus Duisburg. „Entweder sind wir der Kasse oder dem Kunden hinterhergelaufen, um zu unserem Geld zu kommen.“

Seitdem das Sanitätshaus den speziellen Service in der Zuzahlungsabrechnung nutzt, übernimmt opta data neben der standardmäßigen Abrechnung zusätzlich die Bearbeitung von Rückläufern aus dem Zuzahlungsbereich. Kürzt die Krankenkasse eine Rechnung, weil der Sanitätshaus-Kunde entgegen der Angabe auf der Verordnung doch nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist, erhält das Sanitätshaus das Geld dennoch von opta data. Das Abrechnungshaus kümmert sich um die Rechnungsstellung und Kommunikation gegenüber dem privaten Rechnungsempfänger. Und auch im umgekehrten Fall greift der Ausfallschutz: Nämlich dann, wenn fälschlicherweise auf der Verordnung angegeben ist, dass der Patient nicht befreit ist – er es aber doch ist. Claudia Ermers: „Ob unser Kunde befreit ist oder nicht, ist heute nicht mehr unser Problem. Darum müssen wir uns nicht mehr kümmern. Wir erhalten unser Geld trotzdem.“

Weitere Informationen:
www.optadata-gruppe.de
Telefon: 0800 / 678 23 28 (gebührenfrei)
Ansprechpartner: Michael Neth, Vertriebsbereichsleiter Hilfsmittel

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