openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Betriebsbedingte Kündigung

14.04.201407:32 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Der betriebsbedingten Kündigung ist Folge eines unternehmerischen Motivs, dessen Umsetzung sich dann in dem Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung realisiert. So kann einem Arbeitnehmer, der den Kündigungsschutz im Sinne des KSchG genießt, in rechtlich zulässiger Weise gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist. Häufige Fälle einer betriebsbedingten Kündigung sind die Schließung oder Auslagerungen von Betrieben sowie unvermeidbare Umstrukturierungsmaßnahmen. Ebenso besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung, wenn Umsatzrückgange oder Absatzschwierigkeiten zu verzeichnen sind; gleiches gilt im Falle von Auftragsrückgängen, Rationalisierungsmaßnahmen oder dem Wegfall einer Hierarchieebene. Von Vornherein keine Anwendung findet der Kündigungsschutz im Sinne des KSchG allerdings bei saisonalen Arbeiten.



Der Arbeitgeber hat aber auch bei einer betriebsbedingten Kündigung einige Punkte zu beachten, welche sich auch in einem späteren arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren bestätigen müssen. Neben dem Vorliegen der dringenden betrieblichen Gründe ist es für die Wirksamkeit der Kündigung auch notwendig, dass ein gleichwertiger, freier Arbeitsplatz fehlt, an dem der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass dieser freie Arbeitsplatz nicht nur nicht in dem einen Betrieb vorhanden sein dürfte, sondern auch in anderen Betrieben des Unternehmens.

Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist also unternehmens- und gerade nicht betriebsbezogen.

Hinsichtlich der Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes muss zudem beachtet werden, dass ein solcher immer dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne die Notwendigkeit einer Änderungskündigung mittels einfacher Ausübung seines Direktionsrechtes auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen kann.

Von einem freien Arbeitsplatz kann jedenfalls immer dann ausgegangen werden, wenn dieser im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung bereits unbesetzt ist oder aber die hinreichende Sicherheit besteht, dass dieser Platz mit Ablauf der für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfrist frei werden wird. Gleiches gilt auch dann, wenn feststeht, dass ein Arbeitsplatz in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei wird und dem Arbeitnehmer die Wartezeit zugemutet werden kann. Das BAG stellt an dieser Stelle auf einen Zeitraum ab, den ein neuer Arbeitnehmer für die Einarbeitung auf dem Arbeitsplatz benötigen würde.

Neben einem fehlenden gleichwertigen Arbeitsplatz dürfte auch ein geringwertiger freier Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stehen, dessen Ausübung für den Arbeitnehmer allerdings zumutbar sein müsste. Die Zumutbarkeit trifft dabei Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, wobei an die Arbeitnehmerseite geringe Anforderungen zur Zumutbarkeit gestellt werden. So muss der Arbeitnehmer für den neuen Arbeitsplatz nur über die objektiv notwendigerweise erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, wobei eine gewisse Einarbeitungszeit zugestanden wird. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine völlig unter seinen Fähigkeiten liegende, unterwertige Beschäftigung anzubieten. Letztendlich kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Die letzte zu beachtende Stufe ist die der sogenannten Sozialauswahl. Bei der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitnehmers müssen also auch soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt werden. In die vorzunehmende Sozialauswahl sind nur Mitarbeiter des Betriebes einzubeziehen, die im Verhältnis zu dem zu kündigenden Arbeitnehmer vergleichbar sind. Anders als die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist die Sozialauswahl betriebsbezogen, sodass sie also nur in dem Betrieb des Arbeitnehmers durchzuführen ist. Bei der Auswahl sind dabei die folgenden vier Kriterien zu berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung. Letztlich ist auch das betriebliche Interesse mit einzubeziehen.
Fehler bei der Sozialauswahl führen in der Regel zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung.

Ein Schutz für jeden Arbeitnehmer

Nach Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, gegen die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage (http://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html) vorzugehen. Hierbei ist unbedingt die 3-Wochen-Frist zu beachten. Ist diese abgelaufen, besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung vorzugehen.
Ist die Kündigungsschutzklage rechtzeitig erhoben, wird durch das Arbeitsgericht festgestellt, ob eine Kündigung unwirksam ist. In vielen Fällen endet das Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht allerdings nicht mit einem Urteil, sondern einem Vergleich, den die Parteien im Rahmen der Verhandlung ausgehandelt haben. Oftmals sieht dieser Vergleich auch eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht allerdings nicht.

Weitere Information zur betriebesbedingten Kündigung sowie zu anderen arbeitsrechtlich relevanten Themen erhält man auf auf der Internetseite www-rosepartner.de - Anwalt Arbeitsrecht Hamburg (http://www.rosepartner.de/arbeitsrecht.html)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 789538
 968

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Betriebsbedingte Kündigung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rose Partner LLP

Die Scheidung - Voraussetzungen und Verlauf
Die Scheidung - Voraussetzungen und Verlauf
Welches Amtsgericht zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, ob aus der Ehe Kinder hervor gegangen sind. Ist dies der Fall, kommt für die Zuständigkeit nur das Amtsgericht in Frage, in dessen Ort auch das Kind wohnhaft ist. Gibt es aus der Ehe keine Kinder fällt die Zuständigkeit dem Amtsgericht des Ortes zu, wo die Ehepartner zusammen gelebt haben. Lebt aber einer der beiden Ehepartner nicht mehr an diesem Ort, kommt das Amtsgericht zum Tragen, in dessen Ort der Antragsgegner lebt. Nur wenn die Ehe nach dem sogenannten Zerrüttungsprin…
Scheidung - der Entschluss zur Trennung
Scheidung - der Entschluss zur Trennung
1. Während Verliebte gerade zu Beginn ihrer Beziehung sprichwörtlich an den Lippen des Anderen hängen, nimmt die Kommunikationsbereitschaft besonders in bereits länger bestehenden Ehen deutlich ab. Fehlende Kommunikation wird von Frauen und Männern in Krisenzeiten häufig mit einem generellen Desinteresse des Ehepartners gleichgesetzt und selbst stillschweigend mit dem Einreichen der Scheidung quittiert. Ein Grund für den Mangel an Gesprächen kann jedoch auch schlichtweg im Alltag begründet liegen. Die "ewig" gleichen Tagesabläufe bieten nach …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Außerbetriebliche Gründe zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten KündigungBild: Außerbetriebliche Gründe zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung
Außerbetriebliche Gründe zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kommt für einen Arbeitgeber immer dann in Betracht, wenn der Personalbedarf nicht mit dem Personalbestand übereinstimmt. Die Diskrepanz zwischen Angebot an und Nachfrage nach Arbeitsleistung im Betrieb kann dabei auf außer- oder innerbetriebliche Gründe zurückzuführen sein. Beide Gründe sind grundsätzlich geeignet, eine …
Bild: "Der Arbeitgeber kündigt – und jetzt?“ - Ein Ratgeber für den Umgang mit betriebsbedingten KündigungenBild: "Der Arbeitgeber kündigt – und jetzt?“ - Ein Ratgeber für den Umgang mit betriebsbedingten Kündigungen
"Der Arbeitgeber kündigt – und jetzt?“ - Ein Ratgeber für den Umgang mit betriebsbedingten Kündigungen
… Lerg veröffentlicht mit „Der Arbeitgeber kündigt – und jetzt?“ einen praxisnahen Ratgeber, der Betroffenen eine wertvolle Orientierungshilfe bietet, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht oder einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbietet. Das Buch ist ab sofort im Handel und ist unter anderem über …
Bild: Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an den Nachweis außer- und innerbetrieblicher KündigungsgründeBild: Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an den Nachweis außer- und innerbetrieblicher Kündigungsgründe
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an den Nachweis außer- und innerbetrieblicher Kündigungsgründe
Gerade in Zeiten eines schwachen Arbeitsmarktes wächst die Bedeutung der betriebsbedingten Kündigung. Nicht selten jedoch erweist sich die vom Arbeitgeber häufig übereilt ausgesprochene Kündigung im Nachhinein als unwirksam. Dies insbesondere dann, wenn es dem Arbeitgeber im Rahmen einer vom Arbeitnehmer anzustrengenden Kündigungsschutzklage nicht gelingt, …
Spesenbetrug als Kündigungsgrund: Auf was Arbeitnehmer achten müssen
Spesenbetrug als Kündigungsgrund: Auf was Arbeitnehmer achten müssen
Bonn/Frankfurt am Main, ne-na.de - Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitnehmers ist für den Arbeitgeber meistens teuer. Vor dem Arbeitsgericht müssen die betriebsbedingten Gründe präzise und nachprüfbar dargelegt werden. Zudem hat der Arbeitgeber auf die so genannte Sozialauswahl zu achten, deren Kriterien wie Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltsverpflichtungen …
Bild: Kurzarbeit, Kündigung, Aufhebung und die Chance auf Wiedereinstellung. Arbeitsrechtliche Strategien in der KriseBild: Kurzarbeit, Kündigung, Aufhebung und die Chance auf Wiedereinstellung. Arbeitsrechtliche Strategien in der Krise
Kurzarbeit, Kündigung, Aufhebung und die Chance auf Wiedereinstellung. Arbeitsrechtliche Strategien in der Krise
… müssen? Sperrt die Wahl der Kurzarbeit eine Kündigung? Mit der Kurzarbeit dokumentiert der Arbeitgeber, dass er davon ausgeht, dass eine vorübergehende Kurzarbeit ausreicht, um betriebsbedingte ökonomische Einbrüche abzufangen. Für eine Kündigung muss der dauerhafte Wegfall der Arbeit gegeben sein, was auch für die Phasen der angeordneten Kurzarbeit gilt. …
Angst um den Arbeitsplatz
Angst um den Arbeitsplatz
Betriebsbedingte Kündigungen genau prüfen Seitdem sich die Konjunktur in Deutschland allmählich abkühlt, geht in vielen Betrieben das Schreckgespenst der betriebsbedingten Kündigung um. Denn viele Arbeitgeber sehen für ihre Unternehmen in wirtschaftlich schwerer Zeit nur eine Möglichkeit: die rasche Verringerung der Mitarbeiterzahl. Dabei gibt der Gesetzgeber …
Bild: Kündigungsgründe nicht willkürlich auswechselbarBild: Kündigungsgründe nicht willkürlich auswechselbar
Kündigungsgründe nicht willkürlich auswechselbar
… dass die verhaltensbedingte Kündigung wohl nicht verfangen wird. Daher begründete der beklagte Arbeitgeber die ausgesprochene Kündigung im Prozess erstmals auch aus betriebsbedingten Gründen. Das Landesarbeitsgericht hat dieses verspätete Austauschen von Kündigungsgründen als unzulässig eingestuft, da dem Arbeitgeber die erstmals im Prozess behaupteten …
Bild: Deutsche Anwaltsvermittlung: Reisekostenerstattung nur bei unerwarteter betriebsbedingter KündigungBild: Deutsche Anwaltsvermittlung: Reisekostenerstattung nur bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
Deutsche Anwaltsvermittlung: Reisekostenerstattung nur bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
… abgewiesen wurde. Der Versicherungsfall ist nicht eingetreten. Voraussetzung für die Einstandspflicht der Versicherung sei nach dem eindeutigen Wortlaut des Vertrages eine unerwartete, betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Maßgebend seien die Ereignisse vor der Stornierung. Es handele sich vorliegend nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um …
Bild: Betriebsbedingte Kündigung und SozialauswahlBild: Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
… Arbeitnehmervertretern aufnehmen, denn der Stellenabbau soll so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Nach Angaben des Personalvorstandes Siegfried Russwurm können betriebsbedingte Kündigungen nur das allerletzte Mittel sein. Der Personalvorstand verwies in diesem Zusammenhang auf Möglichkeiten wie Altersteilzeit und Transfergesellschaften. Die …
Bild: Airbus streicht ArbeitsplätzeBild: Airbus streicht Arbeitsplätze
Airbus streicht Arbeitsplätze
… 160 weitere bei der Konzerntochter Premium Aerotec. In Deutschland sollen deshalb 5.100 Arbeitsplätze gestrichen werden, weltweit etwa 15.000 Arbeitsplätze. Airbus verzichtet vorerst auf betriebsbedingte Kündigungen. Mit einem Abfindungsprogramm soll der Stellenabbau in Bremen und an den anderen Standorten gelingen – gelingt es nicht kann es doch noch …
Sie lesen gerade: Betriebsbedingte Kündigung