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Wie reagiert ein Apotheker auf steigende Versicherungskosten?

25.03.201410:38 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bei einer Prämienerhöhung reagiert ein Versicherungsnehmer aus Bequemlichkeit im Allgemeinen erstmal nicht. Betrifft es den Apotheker und seinen Geschäftsbetrieb ist dieser eher ratlos und fragt sich, kann der Versicherer eine Erhöhung der Prämie fordern und wenn ja, muss sie akzeptiert werden? Um es vorwegzunehmen, laut Verbraucherzentrale NRW braucht gemäß dem VVG (Versichertenvertragsgesetz) der Versicherte eine Prämienerhöhung nicht zu akzeptieren, er hat in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das nutzt dem Apotheker aber nur, wenn es auch Alternativen mit nachhaltiger Beitragsstabilität gibt - und die gibt es, wie der Maklerspezialist ApoRisk aufzeigt.



Kein Apotheker und keine Apothekerin ist besonders erfreut, wenn am Ende des Jahres mal wieder ein Schreiben ins Haus kommt mit der Ankündigung eines Versicherers, die Prämie des bestehenden Vertrages zu erhöhen. Begründet wird dieser Schritt üblicherweise damit, dass sich die Schadensquote dieser Versicherung gegenüber dem Vorjahr erhöht habe und deshalb eine sogenannte Beitragsanpassung unausweichlich sei.

Die Assekuranz kann aber nicht wahllos eine Anpassung fordern. Das Bedürfnis oder die Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung seitens des Versicherers werden in den Versicherungsbedingungen geregelt. Wenn sie dann auf diesen Voraussetzungen die Beitragsprämie erhöht, die Leistung aber nicht oder wenn die Prämie gleich bleibt, aber der Versicherungsschutz reduziert werden soll, dann hat der Versicherungsnehmer nach dem VVG ein außerordentliches Kündigungsrecht. Etwas anders liegt der Fall bei einer vereinbarten Vertragsdynamik. Der Versicherungskunde kann der Dynamikerhöhung widersprechen oder er/sie kann die Dynamikklausel generell aufkündigen. Aber aufgrund einer Dynamikanpassung kann nicht der gesamte Vertrag gekündigt werden.

Was den Geschäftsbetrieb der Apotheke betrifft, so wird dieser von einer ganzen Reihe gesetzlich vorgeschriebener und zusätzlichen je nach Ausprägung des Geschäfts und der eignenen Risikotoleranz zusätzlich frei am Markt wählbaren Absicherungskonzepten geprägt. Bei der Vielzahl der abzusichernden Risiken gibt es grundsätzlich zwei Ansätze: einen sogenannten AllRisk-Komplettschutz, der zu einem für den Leistungsumfang relativ niedrigen Preis alle Gefahren berücksichtigt, bis auf die explizit ausgeschlossenen. Und alternativ hat der Apotheker auch die Möglichkeit ein für jedes Einzelrisiko modular aufbaubaren Versicherungsschutz zu wählen.

Soll nun der Apotheker wieder einmal zu einer Prämienerhöhung herangezogen werden, bietet bei beiden Absicherungsstrategien die ApoRisk GmbH (www.aporisk.de) eine langfristig beitragsstabile Alternative. ApoRisk hat als Spezialmakler einen ausschließlich für die Apothekenbranche konzipierten und eingesetzten Tarifkanon im Angebot. Das heißt, es wurden besondere Gruppentarife für den Nischenbereich Apotheker/Apotheken entwickelt, die das im Vergleich zu branchen- und berufsgruppenübergreifenden Tarifen günstigere Risiko dieser separierten Gemeinschaft abbilden. Was dann aufgrund der relativ geringen Schadensquote einen wesentlich günstigeren und vor allem nachhaltig stabileren Prämien- und Leistungsrahmen ergibt, wie es eine vergleichbare Geschäftsabsicherung eines Versicherers bieten kann, die als Basis auf einer Bandbreite vieler heterogener Personengruppen beruht.

Um die gesamte Risikosituation der Apotheke fachgerecht prüfen zu können, bietet ApoRisk dazu die Beratungskompetenz des Spezialmaklers. Denn, welche(r) ApothekerIn möchte sich über Gebühr mit solchen für ihn oder sie eher fachfremden Themen befassen, kommt doch letztendlich der Erfolg der Apotheke primär aus der kundengerechten und zukunftsorientierten Gestaltung des Apothekenbetriebes. Erschwerend kommt außerdem hinzu, dass es momentan in Deutschland eine kaum zu überblickende Menge von über 800 Versicherern gibt. Was liegt da näher, als sich einen Fachmann auf diesem Gebiet der Risikoabsicherung und -vorsorge für Apotheker und Apotheken zu suchen. Und das sowohl für geschäftliche, als auch private Belange, da die oft ineinandergreifen.

Der Fachmann kennt aufgrund seiner Spezialisierung auf die pharmazeutische Branche detailliert den Versicherungsmarkt für Apotheken und kann mit diesem Wissen auch besondere Nischenkonzepte entwickeln. Darüber hinaus hat ApoRisk ein Direktversicherungskonzept (www.aporisk.de/beratung) mit persönlichen Beratungstools und Serviceleistungen verbunden, die jederzeit bundesweit abrufbar sind. Geschäftsführer Arslan Günder: "Dabei sehen wir uns nicht nur bei Risikoanalyse und kundenspezifischer Vertragsgestaltung in der Pflicht, sondern streben eine möglichst lebenslange und vertrauensvolle Partnerschaft mit dem Kunden an. Was nur funktioniert, wenn der Kunde auch zufrieden ist."

Zusammengefasst lassen sich 5 gute Gründe formulieren, warum ein selbstständiger Apotheker oder eine Apothekerin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers ApoRisk zurückgreifen sollte, um sich eine nachhaltige und kostengünstige Beitragsstabilität zu sichern:

1.Die Fachkompetenz im pharmazeutischen Berufsstand ermöglicht eine nischengerechte Prämienkalkulation. Die Souveränität des Maklers im Riskmanagement garantiert in Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen die gewünschte bessere Schadensentwicklung.
2.In einer separierten Gemeinschaft sind nachweisbar stabile Beiträge nur mit speziellen Versicherungskonzepten als ganzheitliche Lösung umsetzbar. Diese Besonderheit wird von verschiedenen Standesorganisationen als Empfehlung bestätigt.
3.Die Versicherungskonzepte sehen sowohl eine ganzheitliche, aber auch eine modulare Absicherungsstrategie vor. Mit diesen Produktlösungen ist es möglich, sich individuell oder auch all-inklusive weitestgehend abzusichern.
4.Zur Ermittlung der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung im Sinne von Beitrag und Leistung ist die Prüfung der bestehenden Versicherungen sehr wichtig. Dieser Versicherungscheck bleibt für den Apotheker kostenfrei.
5.Nachhaltig günstige Beiträge bei bestmöglichem Versicherungsschutz sind nur zu gewährleisten, wenn auch die kontinuierliche Betreuung während der gesamten Laufzeit eines Vertrages sichergestellt ist (z.B. Hilfe im Schadensfall oder Optimierung der Versicherung bei neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen).

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