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Für den Fall der Fälle vorbereitet – rechtliche Vorsorge für Unternehmer/innen

24.03.201411:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Für den Fall der Fälle vorbereitet – rechtliche Vorsorge für Unternehmer/innen

(openPR) Vortrag beim Unternehmerinnen-Netzwerk Wetterau

Es sind immer noch die kleinen und mittelständischen Unternehmer/innen, die das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Sie tragen Verantwortung für ihre Mitarbeiter und den Betrieb als Wirtschaftsfaktor. In gewisser Diskrepanz hierzu steht die häufig mangelnde Vorsorge für den Ausfall des Chefs/der Chefin durch Unfall, Krankheit oder durch gar Tod? Wie aktuelle Studien belegen, hat nur etwa die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen für diesen Notfall vorgesorgt. Wer trifft dann die Entscheidungen, ist befugt, Verhandlungen zu führen, Aufträge zu erteilen? Welche Vollmachten existieren? Beim nächsten Treffen des Unternehmerinnen-Netzwerkes Wetterau gibt die Friedberger Rechtsanwältin Christa Benedik-Eßlinger, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht mit Schwerpunkt Erbrecht sowie Mitglied des Netzwerkes Wetterau, in ihrem Vortrag „Rechtliche Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall als Unternehmer/in“ einen Überblick über besondere Risiken und Möglichkeiten, diese durch Vorsorgevollmachten, Nachfolgeregelungen und testamentarische Verfügungen zu vermeiden. Sie zeigt Beispiele auf, in denen das Fehlen von Vorsorgevollmachten oder mangelhaft aufeinander abgestimmte Vorsorgeregelungen zu beklagen waren.

Der Vortrag findet im am Montag, 07.04.2014, um 10:00 Uhr in der Wasserburg, Haingraben 17 in Rosbach statt.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit für den persönlichen Austausch. Gäste sind herzlich willkommen. Interessierte können sich anmelden bei: Christa Benedik-Eßlinger, E-Mail.

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