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HouseTrip informiert über neue Gesetze und Verordnungen für die Ferienhausvermietung in Europa

21.03.201412:14 UhrTourismus, Auto & Verkehr
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(openPR) Frankfurt, 20. März 2014 – Ob Berlin, Paris, Amsterdam oder Spanien – die Branche der Ferienhausvermietung steht in den verschiedenen europäischen Ländern vor großen rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. HouseTrip.de, eine der weltweit größten Internetseiten für Buchungen und Vermietungen von hochwertigen Privatwohnungen und Ferienappartements, hat sich einen Weg durch den Paragraphen-Dschungel gebahnt. Mit Hilfe von Rechtsanwälten und Stadträten hat HouseTrip die Gesetze unter die Lupe genommen, die sowohl für Urlauber, die gerne in einer privaten Unterkunft übernachten möchten, als auch für Gastgeber, die von den Ausgaben, die diese Reisende in die örtliche Wirtschaft investieren, profitieren, relevant sind. Hier eine kurze Übersicht über die aktuellsten Fälle:


BERLIN
Dem „Gesetz über das Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Berlin wurde im November 2013 zugestimmt. Es besagt, dass Immobilieneigentümer, die ihre Wohnung an Touristen vermieten, die Erlaubnis dafür noch zwei Jahre behalten, sofern sie sich acht Wochen nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, bei den städtischen Behörden melden. Lassen sich die Eigentümer nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bei der Stadt registrieren, kann ihre Wohnung sofort in eine Langzeitmietwohnung umgewandelt werden oder der Eigentümer muss sie verkaufen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle Eigentümer ihre Wohnungen dem ersten Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen oder veräußern, es sei denn sie haben eine Ausnahmegenehmigung. Die Debatte im Senat soll noch in diesem Monat abgeschlossen werden.
HouseTrip ist der Ansicht: Die Stadt Berlin hat bereits vor einigen Jahren versucht, wegen des Mangels an bezahlraumen Wohnraum ein ähnliches Gesetz durchzusetzen. Und das, obwohl Berlin nach wie vor eine der Städte mit den günstigsten Mietpreisen in Westeuropa ist. Das Gesetz wurde damals durch eine Verfassungsklage zu Fall gebracht und es ist zu vermuten, dass es diesmal wieder so sein wird.
FRANKREICH
Das PJL ALUR Gesetz wurde in Frankreich im Februar 2013 verabschiedet. Es besagt, dass in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern Eigentümer von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen, die ihre Immobilien nur kurzzeitig vermieten möchten, dafür eine neue Genehmigung brauchen. Die Entscheidung, ob diese Erlaubnis erteilt wird, liegt beim Stadtrat. In der letzten Lesung des Gesetzes wurde eine Änderung eingebracht, die festlegt, dass Wohnungen von Eigentümern, die nicht in der selben Stadt wohnen oder dort zumindest mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, nur als Hauptwohnsitze vermietet werden dürfen. Außerdem muss die Zweitwohnung mindestens für sechs Monate im Jahr vermietet sein. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, müssen noch einige Hürden genommen werden, denn es muss vom Verfassungsgericht ratifiziert werden.
HouseTrips ist der Ansicht: Das neue Gesetz betrifft nur eine kleine Zahl von Ferienwohnungen, besonders in Paris. Investoren, die mehrere Immobilien besitzen, werden dadurch gezwungen sie in Langzeitmietobjekte umzuwandeln oder zu verkaufen. Eigentümer mit mehreren Wohnungen machen aber weniger als 20 Prozent der HouseTrip-Gastgeber in Paris aus. Von daher wird sich an der Anzahl der gelisteten Ferienunterkünfte kaum etwas verändern. Andere einwohnerstarke Städte haben bereits erklärt, dass sie das Gesetz nicht unterstützen werden, weil sie es für nicht notwendig erachten.
AMSTERDAM
Ende 2013 hat sich die Stadt Amsterdam mit einigen Anbietern von Ferienhäusern und Ferienwohnungen getroffen und erklärt, dass soziales Reisen ein Zukunftstrend ist und sie die Bewegung der Shared Economy unterstützt. Trotzdem hat der Gesetzgeber nach dem Treffen Gesetze verabschiedet, die die Anzahl der Lizenzen, die Eigentümer für die kurzzeitige Vermietung benötigen, auf 800 begrenzt – und alle diese Lizenzen sind bereits vergeben worden. In naher Zukunft werden keine weiteren Lizenzen genehmigt. Die Vermietung von Erstwohnsitzen ist erlaubt, wenn die Eigentümer ihre Immobilien weniger als zwei Monate im Jahr leer stehen lassen, Steuern zahlen und sicherstellen, dass ihre Gäste die strikten Lärm- und Ordnungs-Vorschriften befolgen.
HouseTrips ist der Ansicht: Die Preise für Ferienwohngen in Amsterdam werden leicht steigen, wenn die Verantwortlichen der Stadt an den Restriktionen festhalten. Die Stadt wird feststellen, wie ungemein schwierig es ist, herauszufinden, ob eine Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz genutzt wird, und schnell erkennen, dass das Gesetz nicht umgesetzt werden kann. Die Inhaber, die eine der 800 „goldenen Lizenzen“ haben werden sich natürlich dafür einsetzen, die Limitierung auch künftig beizubehalten, denn sie gibt ihnen Rechte und Möglichkeiten, die andere Wohnungseigentümer nicht haben. Das Gesetz könnte eine Verschlechterung des Services zur Folge haben, weil die Eigentümer mit Lizenzen aufgrund ihrer Monopolstellung keine Notwendigkeit darin sehen, ihre Gastfreundschaft zu optimieren. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Lizenzen zu hohen Preisen im Rahmen eines Immobilienverkaufs oder einer Auktion weiterverkauft werden. Die Lizenzen werden sich so nur Wohlhabende oder die, die sie von Anfang an hatten, leisten können, aber nicht die Menschen, die einen tollen Service bieten oder Hotelier ihrer eigenen Wohnung sein wollen. Das Gesetz wird wieder geändert werden müssen, denn die Nachfrage nach privaten Unterkünften wächst weiter.
SPANIEN
Das entsprechende Gesetz in Spanien wurde im Juni 2013 geändert. In der ersten Version wurde die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken überhaupt nicht behandelt, was dazu geführt hat, dass sie in der Praxis erlaubt war. Die jüngsten Änderungen geben den Provinzregierungen die Macht, die praktische Umsetzung selbst zu regeln. Zusätzliche Steuereinnahmen sind der Hauptgrund für diese Gesetzesänderung, weil die Provinzen damit versuchen, ihre Haushaltslöcher zu stopfen. Durch permanente Lobbyarbeit will die Hotelbranche erreichen, dass die Auflagen für die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken noch restriktiver gehandhabt werden – und die Früchte ihrer Bemühungen zeigen sich auf den Balearen, in Andalusien und auf den Kanaren. FEVITUR (Nationale Vereinigung der Wohnungen für die touristische Nutzung) versucht die Debatte darüber auf eine nationale Ebene zu heben, damit das Gesetz überall im Land Anwendung findet und nicht so verwirrend ist, wie jetzt. FEVITUR argumentiert damit, dass eine einheitliche Regelung und einfach zu verstehende Zahlungsmodelle bei der Besteuerung den Provinzen helfen, mehr Umsatz zu generieren, anstatt durch eine restriktive Gesetzgebung die bisherige Praxis in die Illegalität zu drängen.
HouseTrip ist der Ansicht: Es ist zu erwarten, dass die Debatte um das Gesetz im Mai noch einmal aufflammen wird. Es gibt immer noch viel Unklarheit darüber, wie das Gesetz die Branche beeinflusst und wie die unterschiedlichen Provinzen die Verordnungen umsetzen, die beschlossen werden. Klarheit ist dringend notwendig, allerdings ist noch nicht absehbar, ob die spanische Regierung tatsächlich die Kraft und das Engagement hat, sich damit jetzt auseinanderzusetzen.

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