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Die kieferorthopädische Hauptbehandlung

05.03.201411:45 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die kieferorthopädische Hauptbehandlung
Wechselgebiss vs. permanentes Gebiss
Wechselgebiss vs. permanentes Gebiss

(openPR) Die kieferorthopädische Hauptbehandlung kann schon ab dem zehnten Lebensjahr beginnen. Während die Kieferstellung mit herausnehmbaren Spangen korrigiert wird, brechen die seitlichen bleibenden Zähne durch. Sobald diese Zähne da sind, kann die Zahnstellung mit einer festen Spange behandelt werden und anschließend wird das erreichte Ziel mit Haltespangen gehalten.


Sehr oft kommen Eltern zu spät mit ihren Kindern zu einer Erstberatung in die kieferorthopädische Praxis. Die Kinder sind dann oft schon älter als 13 Jahre. Den Eltern wurde gesagt, solange noch Milchzähne im Mund sind, sei es noch zu früh für eine Behandlung.
Dieser Denkansatz, erst zu behandeln, wenn alle bleibenden Zähne da sind, also etwa ab dem 13. Lebensjahr, ist in den USA üblich. Man nennt diese Art der Behandlung Orthodontie. Bei der Behandlungsform werden Zahnfehlstellungen hauptsächlich mit festen Zahnspangen behandelt und meist gehört das Entfernen bleibender Zähne dazu. Dabei bleiben die meisten Kieferfehlstellungen unbehandelt und daher dauert die Behandlung scheinbar kürzer.
Bei der Kieferorthopädie sollte die Hauptbehandlung daher aus verschiedenen Gründen schon ab dem zehnten Lebensjahr beginnen:
1. Im Seitenzahnbereich gibt es Platzreserven, die man nutzen kann, um Engstände aufzulösen. Die Platzreserven sind vorhanden, weil die seitlichen Milchzähne größer sind, als ihre bleibenden Nachfolger. Wenn man wartet, bis alle bleibenden Zähne da sind, gehen die Platzreserven verloren.
2. Um Kieferfehlstellungen zu korrigieren, sollte vom Kieferorthopäden das Kieferwachstum gelenkt, gefördert oder gehemmt werden. Das Kieferwachstum ist aber bei Mädchen mit 13 Jahren fast zu 90 % abgeschlossen.
3. Je jünger, desto schneller gewöhnen sich die kleinen Patienten an die Spange – und desto besser und schneller lässt sich der Kiefer umformen.
4. Wenn man wartet, bis alle bleibenden Zähne da sind, bleiben einige Fehlstellungen, wie beispielsweise der Kreuzbiss bei den Front- oder Seitenzähnen, während ca. 5 - 6 Jahren unbehandelt. Die Folgen der unbehandelten Falschbisse können Gingivarezession (Zahnfleischrückgang), Kiefergelenkprobleme und ein Zwangsbiss sein.
5. Fehlstellungen können sich verstärken, z. B. ein unbehandelter großer Abstand zwischen den Frontzähnen kann sich durch die Einlagerung der Unterlippe oder der Zunge vergrößern – eine spätere Behandlung wäre dadurch erschwert.
6. Kinder sollten von negativen Angewohnheiten (Habits) wie beispielsweise Daumenlutschen, Zungenpressen, Lippensaugen so schnell wie möglich entwöhnt werden, damit das Kieferwachstum normal weitergehen kann.
Kieferorthopädie heißt eigentlich so viel wie „den Kiefer gerade erziehen“. Die Kieferfehlstellungen können am besten behandelt werden, wenn noch Kieferwachstum vorhanden ist. Deshalb sollten Kinder spätestens mit 10 Jahren zum Kieferorthopäden gehen. So ist gewährleistet, dass noch genügend Kieferwachstum vorhanden ist, um Kieferfehlstellungen zu korrigieren und dass auch noch genug Milchzähne als Platzreserve da sind.
Fazit: Am besten wäre es, spätestens mit 7 Jahren zur Kontrolle zum Kieferorthopäden zu kommen, da einige starke Fehlstellungen eine Frühbehandlung erfordern.

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