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Italienisches Verfassungsgericht erklärt südtiroler Anti-Raucher-Gesetz als verfassungswidrig

22.02.200613:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Italienisches Verfassungsgericht erklärt südtiroler Anti-Raucher-Gesetz als verfassungswidrig
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(openPR) Ab 24.02.06 - Mitternacht können Raucher in Südtirol wieder aufatmen. Das italienische Verfassungsgericht hat das strenge Landesgesetz der autonomen Provinzregierung zurückgewiesen und als verfassungswidrig erklärt.

Der gesetzliche Alleingang der nördlichsten Provinz Italiens ist damit gekippt und das drakonische südtiroler Anti-Raucher-Gesetz wurde somit deutlich eingeschränkt und hierdurch die Rechte der Raucher/innen besser gewahrt. Die Landesregierung, für die sich laut eigenen Aussagen „einige Schwierigkeiten“ ergeben, muss das Staatsgesetz umgehend übernehmen.

So ist künftig das Rauchen auf Schulhöfen und in Jugendzentren wieder erlaubt und auch in Restaurants und Lokalen darf wieder geraucht werden, sofern es ausgewiesene Raucherzonen gibt.

Die EuKT sieht damit ihr Handeln bestärkt und begrüßt die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts.

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