(openPR) • Nebenkostenabrechnungen früherer Heizperioden einzige realistische Informationsquelle für Käufer und Mieter
„Die zum 1. Mai 2014 greifenden Regelungen zur künftigen Verwendung von Energieausweisen sollen die Verbraucher bei der Wahl geeigneter Gebäude und Wohnungen unterstützen. Statt dieser besseren Übersicht aber werden die bald geltenden Regelungen zu einem Informationschaos führen.“ Diese Einschätzung vertraten bei einem Forum des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) und der südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft in Frankfurt nahezu übereinstimmend alle Experten.
Einführung von Energieeffizienzklassen
Ab dem 1. Mai greifen die Neuregelungen der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Diese sieht bei Energieausweisen die Einführung von Energieeffizienzklassen vor. Die vorgesehenen Kennzeichnungen erinnern dabei an Haushaltsgeräte, bei denen, wie künftig auch bei Gebäuden, eine energetische Einstufung erfolgt. Dem Verbraucher, bei Häusern dem Käufer einer Wohnung genauso wie dem Mieter, soll mit der Einführung von Effizienzklassen von A+ bis H eine wichtige Grundinformation zum energetischen Zustand an die Hand gegeben werden.
Aussagen irreführend für Kalkulation der Heizkosten
Doch sehen die Experten bei der angestrebten Transparenz gleich mehrere Probleme. „Zu Irritationen wird schon alleine die Tatsache führen, dass auf dem Markt bereits Energieausweise existieren. Diese wurden in den letzten Jahren erstellt und sind nach den geltenden Regelungen zehn Jahre gültig“, so Rudolf Ridinger, Vorstand des VdW südwest.
Bei den bisherigen Ausweisen existieren zwei unterschiedliche Typen: der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis. Dabei habe sich in der Praxis gezeigt, dass der vermeintlich exakte Bedarfsausweis, da auf Grundlage technischer Merkmale erstellt, von dem realen Energieverbrauch häufig erheblich abweicht. Zudem werde, so Ridinger, bei den Energieausweisen zwischen Primär- und Endenergie unterschieden. Den Käufer oder Mieter einer Wohnung interessiere in der Regel allerdings nicht das Ergebnis einer energie- und klimapolitisch motivierten Rechenformel oder eine energetische Unterscheidung, sondern hauptsächlich die Kosten, die er künftig für das Heizen einkalkulieren muss. Bei einer Effizienzklasse kann es aber, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Energieträger wie Gas oder Fernwärme, zu erheblichen Differenzen bei den zu zahlenden Heizkosten kommen. Unterschiedliche regionale Preisgefüge kämen hinzu, die ebenfalls die Aussagekraft des Ausweises bezüglich der anfallenden Heizkosten einschränkten.
Nur bei neuen Gebäuden eine Orientierungshilfe
Der Verbrauchsausweis sei zwar generell die bessere Informationsgrundlage, doch liefere auch er für Verbraucher nur bedingt aussagekräftige Einschätzungen zu den Heizkosten. Die beste Informationsquelle seien deshalb bei bestehenden Gebäuden immer noch die vom Vermieter veranschlagten „warmen Nebenkosten“ für die Vorauszahlung. Diese würden in der Regel so kalkuliert, dass sie zu keinen Nachforderungen bei späteren Abrechnungen führen. Beim Erwerb von Bestandswohnungen seien die entsprechenden Nebenkostenabrechnungen früherer Beheizungszeiträume die beste Informationsgrundlage.
Lediglich bei neuen Gebäuden sei der Energieausweis eine Informationsquelle, die Hinweise für den Energiebedarf enthalten. Allerdings sei das Heizverhalten, neben den Energiepreisentwicklungen, auch hier ausschlaggebend für die dann tatsächlich anfallenden Kosten. Der Energieausweis diene deshalb auch in diesen Fällen lediglich als Orientierungshilfe.
Bisherige Energieausweise in der Vermietungspraxis kaum nachgefragt
Zusammenfassend stellt Ridinger fest, dass die Ausweise bereits bislang nicht die von den Befürwortern erhofften Fortschritte gebracht haben. „Hier wurde viel Geld in den Sand gesetzt“, so Ridinger. Auch würden die Ausweise insbesondere bei Vermietungen faktisch nicht nachgefragt. Einen Grund sieht er dabei in dem primären Interesse der Verbraucher an den Kosten und nicht an – wie auch immer berechneten – energetischen Kennwerten. Dies werde sich auch durch den neuen Ausweis nicht ändern. Die Konsequenz sei vielmehr, dass der Verbraucher noch weiter verunsichert werde. Widersprüchlicher, so Ridinger, ginge es nicht.











