(openPR) Mitte 2013 trat die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Kraft. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an Unternehmen, die vom Antragsjahr 2013 an die Entlastung von Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen wollen.
Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen dem Nachweis im Regelverfahren ab 2015 sowie der Nachweisführung in der Einführungsphase 2013 und 2014. Außerdem sind zusätzliche Nachweismöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglich.
Im letzten Jahr konnten Unternehmen mit relativ geringem Aufwand eine Steuerentlastung erhalten. 2014 sind die Anforderungen an Unternehmen bereits umfangreicher geworden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Rahmenbedingungen der Testierung durch die Zertifizierungsgesellschaften in einem Ministerialerlass konkretisiert.
Fazit:
Die Anforderungen an den Ausbau der Systeme zur Steigerung der Energieeffizienz sind 2014 durch die erforderliche Ermittlung der Energieverbraucher deutlich anspruchsvoller als 2013. Insbesondere die Anforderungen an den Detaillierungsgrad der Verbrauchs-erfassung erfordern ein klares Konzept, und die Erfassung selber erfordert messtechnischen Aufwand.
LRQA hat ein Merkblatt zu den Rahmenbedingungen sowie zu den wichtigsten Änderungen bei den Anforderungen für eine Steuerentlastung für 2014 zusammengestellt.
Das Merkblatt steht auf der Website von LRQA zum kostenlosen Download zur Verfügung, unter www.LRQA.de/SpaEfV-2014.












