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BITMi äußert Kritik am Urheberabgabensystem

12.02.201413:30 UhrIT, New Media & Software

(openPR) • IT-Mittelstandsverband sieht durch Pauschaltarife Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern
• Zudem hinterfragt der Verband die Vermischung von Gesamtverträgen einzelner Verbände mit dem Beschluss schlechter gestellter Allgemeintarife



Aachen / Berlin, 12. Februar 2014 – Ende Januar haben sich die Verbände BITKOM und BCH mit den Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Urheberrechtsabgaben für PCs geeinigt, und einen sogenannten Gesamtvertrag für PCs abgeschlossen. Die rückwirkend ab 2011 geltenden Abgabebeiträge sehen wie folgt aus: Hersteller und Importeure von PCs und Notebooks zahlen 10,55 Euro, für kleinere Netbooks 8,50 Euro und für gewerbliche Rechner 3,20 Euro. Dies gilt allerdings nur für Verbandsmitglieder von BITKOM und BCH. Alle anderen Marktteilnehmer zahlen etwa 20% mehr.

Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) betrachtet das Pauschalabgabesystem für Privatkopien sehr kritisch. „Dieses System führt zu Wettbewerbsnachteilen für den deutschen IT-Mittelstand, da in vielen anderen Ländern ein solch wettbewerbsverzerrender Aufschlag nicht erhoben wird. Die Gebühren sind unverhältnismäßig und bringen einen hohen administrativen Aufwand mit sich. Es ist unzeitgemäß und „zu kurz gedacht“, den IT-Mittelstand am digitalen Standort Deutschland im digitalen Zeitalter derart zu beeinträchtigen“, kritisiert BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

Hinzu kommt nach Auffassung des BITMi die Problematik, dass mit den Gesamtverträgen der Verbände BITKOM und BCH gleichzeitig allgemeingültige Tarife verhandelt und dort niedergeschrieben wurden. Dies bedeutet für alle Nichtmitglieder dieser Verbände, beispielsweise mittelständische IT-Unternehmen, um 20% schlechtere Konditionen mit 13,19 Euro für PCs und Notebooks, 10,63 Euro für kleinere Netbooks und 4,00 Euro für gewerbliche Rechner. Grün: „Die Einbettung allgemeingültiger Tarife in einen individuell verhandelten Gesamtvertrag verwundert etwas. Ein Tarif soll laut Urheberrechtswahrnehmungsgesetz die geldwerten Vorteile des Gesamtmarktes rechnerisch zusammenfassen. Hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich die Nichtmitglieder der genannten Verbände somit die anderen Marktteilnehmer subventionieren?“. Es fehlt an Transparenz und Kontrolle, wie die Tarife entstehen. „Insgesamt ist die Lage für den IT-Mittelstand so unbefriedigend wie schwierig“, so Grün.

Der BITMi weist darauf hin, dass es in Deutschland zudem das Recht auf eine Privatkopie, Kopierschutzmöglichkeiten und Urheberrechtspauschalen gibt, unabhängig davon, ob der Urheber bereits vergütet wurde oder ob ihm ein Schaden entstanden ist. Das Pauschalabgabesystem ist daher nach Meinung des Verbandes für die digitalisierte Gesellschaft untauglich. Urheberrechte müssen auch in der digitalen Welt geschützt werden, deswegen gilt es, alternative Formen der Urheberrechtsvergütung zu besprechen. Grün weiter: „Wir benötigen eine grundsätzliche Modernisierung und Neugestaltung des Urheberrechts.“

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