(openPR) industrieplaketten.de informiert über aktuelle Arbeitsstättenregel
2014 ist für viele Unternehmen das Jahr der Umstellung auf die neue Arbeitsstättenregel (ASR) A1.3.
Sie gilt bereits seit März 2013 für alle Betriebe in Deutschland und regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Damit passt sich Deutschland dem internationalen Standard an. Vorteil: Die neuen Piktogramme sind ohne Sprachbarriere für jeden verständlich und international gültig.
Lechbruck, 27. Januar 2014 – „Noch immer zögern viele Unternehmer und warten mit der Umstellung auf die neuen Gebots-, Verbots- und Warnzeichen. Doch die neue ASR A1.3 gilt ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz“, so Petra Voigt, Inhaberin von via:sign labels aus Lechbruck. Firmen müssen deshalb jetzt vor Ort die gesamte Sicherheitskennzeichnung austauschen.
„Umgehen können Arbeitgeber dies nur, wenn sie mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die im Betrieb verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können.“ Auf diese Weise können Betriebe selbst entscheiden, ob sie die neue ASR A1.3 anwenden oder nicht. Zu bedenken ist jedoch, dass für Anwender der neuen ASR A1.3 in jedem Schadensfall die so genannte Vermutungswirkung greift. Das heißt, Unternehmer, die sich an die neue ASR A1.3 halten, können davon ausgehen, dass sie die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhalten. Andernfalls sollten sie mit der Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass sie mit anderen Maßnahmen mindestens die gleiche Sicherheit für ihre Mitarbeiter gewährleisten. Zu beachten ist zudem, dass keine Mischung der alten und neuen Kennzeichnung erlaubt ist. Wer eines der aktuellen Zeichen verwendet, muss komplett umstellen. Die ASR A1.3 bezieht sich dabei auf alle Verbots-, Gebots- und Warnschilder, aber auch auf Rettungsweg- und Brandschutzzeichen.
„Um auf der sicheren Seite zu sein, auch im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens, empfehlen wir alle Bereiche Ihrer Arbeitsstätte nach der neuen ASR A1.3 zu kennzeichnen. Damit verwenden Sie den aktuellen Stand der Technik und werden Ihrer Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten gerecht.“











