(openPR) Liberale Studenten kritisieren erzwungene Einstampfung des Eignungstests für Volkswirte an der LMU München
Nach einer Entscheidung des Wissenschafts-ministeriums darf die Ludwig-Maximilians-Universität München keine Eignungstests für den Studiengang der Volkswirtschaftslehre mehr durchführen. Bisher war die Einschreibung nur nach Bestehen des Eignungstestes möglich. Die Liberalen Hochschulgruppen (LHG) Bayern kritisieren diese ministerielle Entscheidung und warnen vor einem Überlaufen der Studiengänge.
„Diese Entwicklung kann nicht im Sinne der Fakultät und der Studenten sein. Eine derartige Ausweitung wird unmittelbar zu einer deutlichen Verschlechterung der Lehrqualität führen“, so der LHG-Landesvorsitzende Alexander Bagus. „Es macht auch für die Studenten einen Unterschied, ob sie erst während des Studiums feststellen müssen, dass sie für einen Studiengang nicht geeignet sind, oder ob dies bereits vor Beginn des Studiums der Fall ist. Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit. Dass das Ministerium das Scheitern eine Vielzahl kalkuliert, ist dagegen unverantwortlich“, kritisiert Bagus weiter. So seien in den Jahren vor dem Eignungstest Durchfallquoten von bis zu 70 Prozent üblich gewesen – im Gegensatz zu 30 Prozent nach Einführung dieses Tests. Daher sei der Eignungstest ein bewährtes Mittel.
„Außerdem ist diese ministerielle Entscheidung wieder einmal ein Beleg für die falsche Politik von Quantität vor Qualität an bayrischen Hochschulen“, urteilt der LHG-Landesvorsitzende.
Die weiteren Folgen liegen für Bagus auf der Hand: „Überforderung der Dozenten, der Fakultät sowie der Verwaltung werden die Folgen sein.“
Selbst die Begründung des Freistaat Bayerns, Eignungstests würden die Qualität des Abiturs aushebeln, was von einigen Verwaltungsgerichten in Prozessen um nicht bestandene Eignungstests von Studenten festgestellt wurde, sieht Bagus nur als geschickt ausgenutzte Ausrede. „Diese Urteile kommen der Landesregierung gerade Recht, um die Zahl von Studienanfänger weiter zu erhöhen“, so Bagus, der fortführt: „Selbst der Fachschaftenrat der TU sieht Eignungstest als alternativlos. Regelungen wie der Numerus Clausus sind auch aus unserer Sicht viel zu undifferenziert“.










