(openPR) Der Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Dipl.-Ing. Arnold J. Günther stellt auf seiner Website verschiedene Anlässe vor, für welche ein Wertgutachten sinnvoll bzw. notwendig ist. Es gibt diverse Gegebenheiten, für welche ein Wertgutachten im Immobilienbereich benötigt wird. Besonders essenziell ist es, dass dieses Gutachten von einem nachweislich kompetenten Sachverständigen erstellt wird, da es sich bei der Bezeichnung "Sachverständiger" nicht um einen geschützten Beruf handelt. Dipl.-Ing. Arnold J. Günther (http://www.koeln-immobilienbewertung.de) ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellt und
vereidigt als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und bietet auf seiner Website einen Überblick über die verschiedenen Anlässe, die ein solches Wertgutachten erfordern.
Wertgutachten für Kauf- und Verkaufsentscheidungen oder als Beleihungsgrundlage
Es gibt verschiedene Personengruppen, für die eine Wertermittlung im Immobilienbereich wichtig ist. Zum einen zählt die Gruppe der Käufer dazu, die sich über ein bestimmtes Objekt informieren möchten. Hier kann es sich um ein einzelnes Haus oder Appartment handeln oder auch um ein ganzes Immobilien-Portfolio - vom Gewerbekomplex bis hin zur Hotelanlage. Ebenfalls ist diese Maßnahme für die Gruppe der Verkäufer bedeutend. Der Wert eines Objekts sollte vom Fachmann festgestellt werden, um einen gerechtfertigten Kauf- bzw. Verkaufspreis zu ermitteln. Diese Maßnahme bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern Sicherheit. Auch können vor einem Kauf die Renditechancen für ein angestrebtes Objekt ermittelt sowie zu einem späteren Zeitpunkt Neu- und Folgebewertungen von betrieblich genutzten Immobilien in der Bilanzierung nach IAS/IFRS oder HGB erstellt werden.
Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit eines Wertgutachtens ist der Fall, dass ein vorhandenes Objekt eingestuft werden soll: beispielsweise wenn das Objekt als Grundlage für eine Fremdfinanzierung beliehen werden soll sowie bei einer geplanten Vermögensaufteilung oder einer Feststellung von Erbanteilen. Auch die Ermittlung der Rechte an sowie Belastungen von Grundstücken erfordern die Erstellung eines Wertgutachtens. Es kann zudem sinnvoll sein, eine zweite Meinung zu einer Wertermittlung einzuholen und so bietet Dipl.-Ing. Arnold J. Günther als Teil seines Service an, Gutachten anderer auf Plausibilität zu prüfen.








